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09. August 2023

Alters-Lohn-Diskriminierung


NGG fordert Ende einer „vom Geburtsdatum diktierten Unterbezahlung“ für Jugendliche
U18-Ferienjobber in Solingen nicht
länger mit U12-Euro-Lohn abspeisen

Jugendliche sind keine „Beschäftigten zweiter Klasse“: Wer in Solingen in Hotels, Biergärten, Restaurants oder anderen Betrieben in den Ferien jobbt, soll künftig wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. „Bislang können Betriebe Jugendliche unter 18 Jahren auch für weniger als 12 Euro beschäftigen. Mit dieser Ausnahme beim gesetzlichen Mindestlohn muss Schluss sein – in der Gastronomie genauso wie in allen anderen Branchen. Dass im Moment eine Art ‚Alters-Lohn-Diskriminierung‘ für Unter-18-Jährige überhaupt möglich ist, ist schon ein Unding“, sagt die Geschäftsführerin der NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal, Zayde Torun.

Die Gewerkschaft sträubt sich gegen eine „vom Geburtsdatum diktierte Unterbezahlung“: „Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass Beschäftigte, die exakt die gleiche Arbeit machen, auch gleich bezahlt werden – egal, ob sie über oder unter 18 Jahre alt sind. Auch ein 17-jähriger Schüler, der in den Ferien beispielsweise als Sommerverstärkung im Restaurant kellnert, sollte dem Chef mindestens 12 Euro pro Stunde wert sein“, so Torun.

Es sei ungerecht, wenn für jugendliche Ferienjobber aufgrund ihres Alters der gesetzliche Mindestlohn nicht gelte, zumal viele von ihnen auf Geld angewiesen seien. Angesichts der Personalknappheit gerade in der Gastro-Branche könnten jugendliche Ferienjobber für viele Betriebe sogar eine wichtige Arbeitsunterstützung auf Zeit sein – allerdings nicht zu Niedriglöhnen unter 12 Euro, so die NGG Düsseldorf-Wuppertal.

Zayde Torun hofft, dass der „Ferienjobber-Sommer 23“ die letzte Saison war, in der die Unter-18-Jährigen in Solingen keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Das Thema sei mittlerweile in der Bundespolitik angekommen. Die Geschäftsführerin der NGG-Region verweist hierzu auf Äußerungen des Generalsekretärs der SPD, Kevin Kühnert, der ebenfalls eine Abschaffung der Ausnahme beim gesetzlichen Mindestlohn für Ferienjobber gefordert hat.

Im Fokus der Kritik der NGG, auf deren Initiative die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 mit zurückgeht, steht allerdings nicht nur die U-18-Ausnahme, sondern auch die vor kurzem beschlossene Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Torun: „Dass der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und 2025 auf 12,82 Euro angehoben werden soll, geht völlig an der Lebensrealität von Millionen von Menschen vorbei und passt angesichts der hohen Inflation überhaupt nicht in die Welt“.


PM NGG

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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