DGB: Mindestens Mindestlohn – auch für Jugendliche!
Solingen/„Mindestens Mindestlohn: Das muss auch für Schülerinnen und Schüler gelten, die in den Ferien arbeiten,“ sagt die Geschäftsführerin der
DGB-Region Düsseldorf - Bergisch Land, Sigrid Wolf und unterstützt damit die Forderung von SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, die Aus-
nahmeregelung bei der Bezahlung des Mindestlohns abzuschaffen.
„Wir waren schon seit Einführung des Mindestlohns gegen diese Einschränkung, denn sie ist schlicht ungerecht. Auch junge Beschäftigte haben
ein Recht auf faire Bezahlung. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten in unserer Region auf, sich für eine Abschaffung dieser Ausnahme stark
zu machen‘‘, so Wolf weiter.
Jedem und jeder Jobber*in unter 18 rät der DGB zu prüfen, ob ein Betrieb Tariflohn zahlt. Denn der gelte auch für Minderjährige. Dadurch sei Fairness
garantiert. Ratsam sei es auch, schon vor Arbeitsaufnahme in die Gewerkschaft einzutreten. Denn wer Probleme mit dem Arbeitgeber zum Beispiel
wegen schlechter Bezahlung oder mieser Arbeitsbedingungen habe, brauche das nicht hinnehmen. Gewerkschaften sind immer starke Partner, um
die eigenen Rechte bei der Arbeit durchzusetzen,‘‘ fügt Wolf hinzu.
PM DGB

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