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21. Oktober 2022

„Triage nach Behandlungsbeginn ethisch nicht vertretbar“

VdK: „Triage nach Behandlungsbeginn ethisch nicht vertretbar“

    VdK-Präsidentin Bentele: „Ausdrückliches Verbot der Ex-Post-Triage muss unbedingt im Gesetz bleiben“
    Meldepflicht bei Triage-Fällen ins Gesetz aufnehmen

Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde gestern der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes behandelt. Der Sozialverband VdK war als Sachverständiger zur Anhörung geladen. Der Gesetzentwurf enthält ein Verbot der sogenannten Ex-Post-Triage.

Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Das ausdrückliche Verbot einer Ex-Post-Triage muss unbedingt im Gesetz bleiben. Wenn die Behandlung begonnen wurde, müssen Patientinnen und Patienten und deren Angehörige darauf vertrauen können, dass alles medizinisch Notwendige getan wird, um das Leben zu retten. Alles andere wäre ethisch nicht vertretbar und ein riesiges Einfallstor für die Benachteiligung insbesondere behinderter, vorerkrankter und älterer Menschen.

Es widerspräche auch dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber, endlich eine Regelung zu treffen, die einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung wegen Behinderung bewirkt.

Wenn nun Ärzteverbände im Rahmen der Anhörung fordern, das Verbot der Ex-Post-Triage wieder aus dem Gesetzentwurf zu streichen, dann wirkt das auf Patientinnen und Patienten alles andere als vertrauensbildend. Falls beim Gesetzesentwurf noch etwas geändert werden sollte, dann empfehlen wir die Einführung einer Meldepflicht in Verbindung mit einer Evaluation. Sollte es jemals zu Triage-Entscheidungen in deutschen Kliniken kommen, was mit allen Mitteln verhindert werden muss, könnte dadurch erfasst werden, welche Patienten mit welchen Merkmalen nicht auf der Intensivstation versorgt werden. Dann muss der Gesetzgeber nachbessern.

Im Gesundheitswesen erleben gerade Menschen mit Behinderung sehr häufig Diskriminierung. Daher brauchen wir auch dringend Vorgaben für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Fachkräften, damit es nicht mehr dazu kommt.“

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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