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03. September 2022

Zeitreise: Der sinnlose Tod eines Kindes

 

Zeitreise: Der sinnlose Tod eines Kindes durch die US Justiz

George Stinney wurde am 16. Juni 1944 mit nur 14 Jahren auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet.
Er gilt damit als jüngster Mensch, an dem die Todesstrafe seit beginn des 20. Jahrhunderts in den USA vollzogen wurde.
Er war ein schmächtigen, kleiner Junge, als er wegen dem Doppelmord an 2 weißen Mädchen im Alter von 8 und 10 Jahren verurteilt wurde.
Er war so klein, dass er sich zur Vollstreckung der Todesstrafe durch den elektrischen Stuhl auf seine eigenst mitgebrachte Bibel setzen musste, damit er auf den elektrischen Stuhl passte.

4 MINUTEN TODESKAMPF
Als der Henken den Schalter umlegte, dauerte der bestialische Todeskampf ganze 4 Minuten! 2400 Volt durchfuhren seinen zarten Körper. Seine Gesichtsmaske verrutschte und 40 Zeugen schauten in sein schmerzverzerrtes Gesicht - mit den weit aufgerissenen Augen, aus welchen Tränen die Wangen herunterliefen.
Im Jahre 1944 galten Afro-Amerikaner in den USA als Menschen 2. Klasse. Schwarze und Weiße waren streng von einander getrennt.
Er wurde, wie viele in dieser Zeit, Opfer der fanatisch, rassistischen Gesellschaft und Justiz der Vereinigten Staaten.

WAS WAR GESCHEHEN?
Alcolu - eine kleine Stadt im tiefsten Süden von South Carolina, wo Schwarze und Weiße streng durch eine Linie, die durch die Stadt lief, getrennt waren. Die Mädchen schoben ihre Fahrräder über die Linie, weil sie eine bestimmte Pflanze suchten und George fragten, ob er eine Idee hätte, wo sie wüchsen.
Wenig später fand man die beiden Mädchen erschlagen nahegelegenen Sumpf. Zeugen hatten beobachtet, dass George sich mit ihnen unterhalten hatte - also wurde er unter dringendem Tatverdacht verhaftet.
Alleine das reichte den 12 Geschworenen den Jungen nach nur 3 Monaten Schnellverfahren zu verurteilen, ohne das handfeste Beweise vorlagen.Nach 10 Minuten wurde das Urteil verlesen:

TODESSTRAFE DURCH ELEKTRISCHER STUHL
Die Staatsanwaltschaft stürzte das Urteil lediglich auf die Aussage des Polizisten H.S. Newman, welcher behauptete, dass George auf der Fahrt ein Geständnis abgelegt habe und immer wieder betont hätte, wie leid ihm das Alles tue, was er den beiden Mädchen angetan hat.

Das Problem: DIE BEIDEN MÄDCHEN WAREN WEIß - GEORGE WAR SCHWARZ.
George hatte während des Schnellverfahrens kein Anrecht auf Zeugen und dürfte nicht mal Beweise vorlegen. Seine Schwester Amie Ruffner hatte ein handfestes Alibi - es wurde abgelehnt!
Georges Familie musste unmittelbar nach der Urteilsverkündigung aus der Stadt flüchten - aus Angst umgebracht zu werden.

WIR KONNTEN GEORGE AUCH KEINEN GRABSTEIN GEBEN: MAN HÄTTE SONST SEIN GRAB GESCHÄNDET.
Amie Ruffner - Schwester von George Stinney

Seine Familie kämpfte 70 Jahre für seine Unschuld und Gerechtigkeit. 2014 wurde das Todesurteil gegen George aufgehoben, da er ganz offensichtlich unschuldig war.
Seine Familie hat auf einen Freispruch bestanden, da der Name George Stinney bis 2014 immer noch als Mörder in den Prozessakten geführt wurde. Sein Name wurde 2014 entgültig aus den Akten gestrichen.

Eine Gerechtigkeit, welche 70 Jahre und einen langen Kampf auf sich warten ließ.

Recherchiert und geschrieben: Mona Kubat

 

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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