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23. Juni 2022

Ferien auf Balkonien

Ob Ferien am Meer oder auf Balkonien – ein paar Tipps für Mieter*innen


 


Ob Urlaub am Meer oder auf Balkonien – ein paar Tipps für Mieter*innen zum Start der Sommerferien

Am Montag beginnen die Sommerferien in NRW – und es gibt viel Nachholbedarf. Denn dieses Mal finden die großen Ferien erstmals wieder ohne umfassende Corona-Beschränkungen statt. Daher werden wieder mehr Menschen Fernreisen unternehmen. Gleichzeitig werden auch viele erneut den Weg zu heimischen Stränden, Campingplätzen oder Ferienregionen in den Bergen antreten oder einfach Urlaub auf Balkonien oder im eigenen Garten machen. Ganz egal, wohin einen die Sehnsucht zieht: Im Folgenden haben wir ein paar hilfreiche Tipps für Mieter*innen zusammengestellt, damit sie den Urlaub daheim oder unterwegs unbeschwert genießen können.

    Schließen Sie vor Ihrer Abreise alle Fenster und Türen der Wohnung. Am besten sorgen Sie auch dafür, dass die Wasseranschlüsse abgedreht und Fernseher, Radio und sonstige Elektrogeräte ausgesteckt sind. So sparen Sie ganz bequem Energie und schützen sich zudem vor Schäden.
    Sie sind laut Mietvertrag zur Treppenhausreinigung oder zum Rasenmähen verpflichtet? Fragen Sie doch einfach den Nachbarn Ihres Vertrauens, ob er während der Ferienzeit mit Ihnen tauscht. Einfach ausfallen lassen geht leider nicht, denn Rasen und Schmutz machen keine Ferien.
    Volle Briefkästen können ein Hinweis dafür sein, dass die Bewohner verreist sind. Wenn Sie einen Freund oder Bekannten ohnehin bitten, die Blumen zu gießen, dann fragen Sie am besten auch direkt danach, die Post für Sie reinzuholen.
    Bitte hinterlegen Sie, falls möglich, zur Sicherheit einen Wohnungs- und Kellerschlüssel bei einem Hausnachbarn. So können Handwerker oder die Feuerwehr im Notfall (beispielsweise bei einem Rohrbruch oder bei Unwetterschäden) Zugang zur Wohnung erhalten.  

Auch für den Urlaub im heimischen Garten oder auf dem Balkon gibt es einige Hinweise:

    Wenn Sie als Mieter*in Garten oder Grünfläche nutzen dürfen, können Sie es sich dort natürlich auf einer Picknickdecke, einem (Liege-)Stuhl oder unter einem Sonnenschirm gemütlich machen. Für den Aufbau eines größeren Planschbeckens oder Swimmingpools als bauliche Maßnahme, ist aber auf jeden Fall die Zustimmung des Vermieters erforderlich.     
    Wenn Sie einen Grillabend auf dem Balkon planen, werfen Sie bitte zunächst einen Blick in den Mietvertrag, ob das gestattet ist. Spricht nichts dagegen, nehmen Sie bitte trotzdem Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Gegen Rauchentwicklung hilft zum Beispiel ein Elektrogrill.
    Kommen zum Grillabend noch ein paar Freunde, achten Sie bitte auf die Einhaltung der Ruhezeiten. Ab 22.00 Uhr sollte es deutlich ruhiger auf dem Balkon oder der Terrasse werden, denn ab dann gilt die Nachtruhe. Oder Sie laden Ihre Nachbarn einfach mit ein.
    Egal ob Grillen oder Feiern – die Frage, was erlaubt ist und was nicht, hängt natürlich auch immer vom Einzelfall ab. Dabei spielen vor allem das Ausmaß, die Dauer sowie die Häufigkeit der Beeinträchtigung und nicht zuletzt Ihr generelles Verhältnis zu Ihren Nachbarn eine Rolle. Ein Grund mehr für ein freundschaftliches Zusammenleben und gute Nachbarschaft – das ganze Jahr über.

 Foto (c) LEG

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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