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02. Mai 2022

Bundesweite Schwerpunktprüfung in Baugewerbe

Bundesweite Schwerpunktprüfung in Baugewerbe

Düsseldorf (ots)Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 26. April 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe durch.

Insgesamt 70 Zöllner*innen des Hauptzollamtes Düsseldorf, sowie vier Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes Düsseldorf, kontrollierten auf einer Baustelle in der Nähe des Düsseldorfer Flughafens Arbeitnehmer. Dabei wurden 57 Personen überprüft. In 29 Fällen ergaben sich Unstimmigkeiten, die eine weitere Prüfung durch die FKS erfordern. Dazu zählte auch

   -    der Verdacht auf die Unterschreitung des Mindestlohns in 17
Fällen -    der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung in vier Fällen -     der
Verdacht auf Leistungsmissbrauch in drei Fällen -    der Verdacht auf
illegale Ausländerbeschäftigung in zwei Fällen.

Die Auswertung der festgestellten Unstimmigkeiten dauert an.

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehenden umfangreichen rechtlichen und tarifvertraglichen Branchenregelungen begründen zudem ebenfalls ein hohes Interesse an der stetigen Überprüfung dieser Branche

Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn, ergibt sich aufgrund der jeweiligen branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauer-Handwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüberhinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus ergibt sich für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.


PM HZN Düsseldorf
Foto Nied

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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