solinger-rundschaus Webseite!
Solingen und mehr
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
18. Februar 2022

Vorbereitungen für den Zensus laufen

 

Vorbereitungen für den Zensus laufen

 

 

 

 

 

 

 

Im Mai findet die Volkszählung auch in Solingen statt

 

 

 

Ab Mitte Mai dieses Jahres findet der Zensus 2022 statt. Die Volkszählung wird in Deutschland alle zehn Jahre

 

 

 

durchgeführt. Sie wurde pandemiebedingt um ein Jahr verschoben.

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorbereitungen dafür haben auch in Solingen begonnen. Die Stadt Solingen hat im Auftrag des Landes NRW

 

 

 

eine abgeschottete Erhebungsstelle eingerichtet, die den Zensus in Solingen koordiniert.

 

 

 

 

 

 

 

Was genau ist der Zensus?

 

 

 

Der Zensus 2022 ist eine registergestützte, statistische Erhebung der Bevölkerung Deutschlands sowie eine

 

 

 

Bestandsaufnahme der Gebäude und Wohnungen. Mittels einer zufälligen Stichprobe werden bundesweit

 

 

 

voraussichtlich über zehn Millionen Personen befragt. Zusätzlich werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von

 

 

 

Wohnungen und Gebäuden um Auskunft gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

Die Informationen, die dabei erfragt werden, stehen nicht flächendeckend zur Verfügung. Außerdem ist das

 

 

 

Einwohnermelderegister nicht immer aktuell. Es gibt sowohl veraltete Einträge als auch Fehlbestände, die der

 

 

 

Zensus 2022 ermitteln soll. So sollen die Einwohnerzahlen statistisch verlässlich hochgerechnet werden können.

 

 

 

 

 

 

 

Wozu wird der Zensus durchgeführt?

 

 

 

Der Zensus soll aktuelle Daten über die Bevölkerung Deutschlands liefern und damit verlässliche Aussagen über

 

 

 

das Alter, die Geschlechterverteilungen, den Bildungsstand oder die Erwerbssituation liefern, um z. B.

 

 

 

Planungsprozesse mit aktuellen Zahlen zu unterstützen. Die wohl wichtigste Funktion des Zensus ist die Erhebung

 

 

 

der amtlichen Einwohnerzahl, die unter anderem für die Zuweisung von Finanzmitteln an die Städte und

 

 

 

Gemeinden von großer Bedeutung ist.

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich ermöglicht der Zensus einen genauen Blick auf den Gebäude- und Wohnungsbestand der Städte und

 

 

 

Gemeinden mit Informationen zur Wohnungsgröße, zum Gebäudealter, der Nettokaltmiete oder zum

 

 

 

Wohnungsleerstand. Diese Angaben liegen nicht flächendeckend vor, da es bislang in Deutschland kein

 

 

 

verbindliches Gebäuderegister gibt.

 

 

 

 

 

 

 

Muss ich mitmachen, oder kann ich die Angaben verweigern?

 

 

 

Der Zensus 2022 ist eine Bundesstatistik, für die eine Auskunftspflicht besteht. Bei einer Auskunftsverweigerung

 

 

 

wird ein Mahnverfahren eingeleitet, das in einem Zwangsverfahren enden kann. Im Höchstfall kann ein Bußgeld bis

 

 

 

zu 5.000 Euro verhängt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Wie läuft der Zensus ab?

 

 

 

Aktuell bereiten Mitarbeitende der Erhebungsstelle Solingen den Zensus 2022 vor. Ab Anfang Mai 2022 können

 

 

 

sich dann Erhebungsbeauftragte zu Interviewterminen ankündigen. Die Erhebungen und Befragungen selbst

 

 

 

starten ab dem 16. Mai 2022 und dauern bis Anfang August 2022. Auf einer Ankündigungskarte finden die

 

 

 

Auskunftspflichtigen einen Terminvorschlag sowie Kontaktdaten des/der für sie zuständigen

 

 

 

Erhebungsbeauftragten. Sofern der vorgeschlagene Termin nicht passt, kann man selbst einen Termin mit dem/der

 

 

 

Erhebungsbeauftragten vereinbaren.

 

 

 

 

 

 

 

Nach einem kurzen persönlichen Interview von etwa fünf bis zehn Minuten Dauer unter Beachtung der jeweils

 

 

 

gültigen Corona-Schutzverordnung überreichen die Erhebungsbeauftragten einen Zugangscode für eine Online-

 

 

 

Befragung, in der weitere Informationen erhoben werden. In Ausnahmefällen kann diese zweite Befragung auch

 

 

 

per Papier oder direkt mit dem/der Erhebungsbeauftragten durchgeführt werden.

 

 

 

Sollte die Kontaktaufnahme scheitern oder verweigert ein Haushalt die Auskunft, wird das weitere Verfahren von

 

 

 

der Erhebungsstelle Solingen per Post geführt.

 

 

 

 

 

 

 

Wer ist zuständig?

 

 

 

Die Erhebungsbeauftragten sind das Herzstück des Zensus 2022. Sie sind im Auftrag der Erhebungsstelle in

 

 

 

Solingen unterwegs und führen die Befragungen und Erhebungen vor Ort durch. Alle Erhebungsbeauftragten

 

 

 

werden geschult, schriftlich bestellt, sind förmlich auf die Geheimhaltung verpflichtet, tragen FFP-2-Masken und

 

 

 

werden eine vollständige Immunisierung gegen das Corona-Virus aufweisen. Ein Einsatz in der eigenen

 

 

 

Wohnumgebung findet nicht statt. Jegliche Nutzung der erhobenen Daten ist untersagt; um eine mögliche

 

 

 

Zweckentfremdung zu unterbinden, dürfen auch bestimmte Berufsgruppen wie bspw. Polizistinnen und Polizisten,

 

 

 

Journalistinnen und Journalisten oder einzelne Verwaltungsmitarbeitende, so zum Beispiel aus dem Ausländeramt

 

 

 

oder dem Jobcenter, nicht als Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Alle Erhebungsbeauftragten können sich ausweisen. Im Zweifelsfall wenden sie sich gerne an die Erhebungsstelle

 

 

 

Solingen oder die Polizei in Solingen.

 

 

 

 

 

 

 

Wer wird befragt?

 

 

 

In Solingen werden über 9.500 Bürgerinnen und Bürger in privaten Haushalten befragt; zusätzlich findet noch eine

 

 

 

vollständige Erhebung in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wie Pflegeheimen oder

 

 

 

Behinderteneinrichtungen statt. Dies betrifft weitere rund 2.700 Personen. Die Auswahl der privaten Haushalte

 

 

 

basiert auf einer Zufallsstichprobe, die das Statistische Bundesamt ermittelt hat. Auf diese Auswahl hat die Stadt

 

 

 

Solingen keinerlei Einfluss. Die Befragung findet adressbasiert statt, das heißt, es werden immer alle

 

 

 

Bewohnerinnen und Bewohner einer Adresse befragt einschließlich der dort lebenden Kinder. Es reicht jedoch aus,

 

 

 

dass ein Haushaltsmitglied die Auskünfte stellvertretend für alle Personen im Haushalt erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutz und Rechtsgrundlagen:

 

 

 

Die Angaben, die im Rahmen des Zensus erhoben werden, werden streng vertraulich behandelt. Der Schutz der

 

 

 

Daten im Zensus 2022 vor missbräuchlicher Nutzung ist besonders wichtig. Die eingerichteten Erhebungsstellen

 

 

 

sind technisch und organisatorisch von der restlichen Stadtverwaltung getrennt und unterstehen der Aufsicht des

 

 

 

Landes. Alle Mitarbeitenden der Erhebungsstellen sind besonders auf das Statistikgeheimnis verpflichtet, ebenso

 

 

 

wie alle Erhebungsbeauftragten.

 

 

 

 

 

 

 

Die erhobenen Daten dürfen von den Erhebungsstellen selbst nicht ausgewertet werden. Gewonnene Erkenntnisse

 

 

 

bspw. über Personen, die zwar in Solingen leben, hier aber nicht gemeldet sind, werden unter keinen Umständen

 

 

 

den Meldebehörden oder sonstigen Dienststellen weitergegeben.

 

 

 

 

 

 

 

Deutschland ist rechtlich zur Durchführung des Zensus verpflichtet; die EU-Verordnung 763/2008 regelt einen

 

 

 

verpflichtenden Zensus für alle EU-Mitgliedsstaaten in einem zehnjährigen Rhythmus.

 

 

 

 

 

 

 

Für weitere Informationen steht die Erhebungsstelle Solingen per Mail unter [email protected] oder

 

 

 

telefonisch unter der Nummer 0212 / 2903599 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

tagPlaceholderTags:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

Urheberrechte

 

Alle Inhalte, wie z.B. Grafiken, Texte und Bilder auf unserer Website sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung im World Wide Web oder in sonstigen Diensten des Internet bedeutet noch keine Einverständniserklärung für eine anderweitige Nutzung durch Dritte.

 

 

 

Impressum

V.i.S.d.P. Peter Nied

Fontanestr. 84

42657 Solingen

[email protected]



Impressum | Datenschutz | Sitemap | Vertrag widerrufen
copyright by peter nied
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
Jimdo

Diese Webseite wurde mit Jimdo Creator erstellt! Jetzt kostenlos registrieren auf https://de.jimdo.com

  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
zuklappen