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06. Oktober 2021

Stadt Solingen schafft Klarheit für Gastronomie

Solingen/Wahlmöglichkeiten für Zugangsbeschränkungen in Kneipen und Gaststätten

Betreiber:innen von Gaststätten und Kneipen in Solingen können künftig zwischen zwei Optionen für Zugangsbeschränkungen wählen. Damit sollen dort ähnliche Voraussetzungen gelten wie für Diskotheken und Clubs. Möglich sind die Optionen 3G und ein 48 Stunden alter Schnelltest, dann gilt Maskenpflicht bis zum zugewiesenen Platz, oder 3G und ein sechs Stunden alter Schnelltest beziehungsweise PCR-Test, dann gilt keine Maskenpflicht.

Notwendig wird das durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf ihrer Grundlage ist die Abgrenzung von Kneipen und Gaststätten zu Clubs und Diskotheken schwieriger. Für diese gelten strengere Regeln als für die Gastronomie. Gerade Kicker und andere Spielgeräte in klassischen Kneipen erschweren die Unterscheidung.

Für die klassische Gastronomie gilt bislang 3G und außerhalb des Platzes Maskenpflicht. Für Clubs und andere Einrichtungen muss entweder ein PCR-Test oder ein höchstens sechs Stunden alter Schnelltest vorliegen. Damit ist in dem einen Fall der Zugang etwas erleichtert, beim Aufenthalt ist aber häufiger eine Maske zu tragen. Im anderen Fall ist der Zugang restriktiver, dafür entfällt die strenge Maskenpflicht.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen kann die Trennung nicht allein an die gaststättenrechtliche Erlaubnis geknüpft werden, sondern dafür ist auch die infektiologische Betrachtungsweise heranzuziehen. Aufgrund der aktuellen Infektionslage erscheint es daher angemessen, dass Gaststätten und Kneipen sich zwischen den beiden Varianten entscheiden können. Der jeweilige Betrieb muss eine

Variante wählen und kann dies nicht gastbezogen regeln. Das Alter des jeweiligen Schnelltests ist entscheidend beim ersten Betreten der Gaststätte oder Kneipe.

Die Stadt Solingen wird mit ihrem kommunalen Ordnungsdienst stichprobenartig kontrollieren, um die ordnungsgemäße Anwendung der Norm sicherzustellen.

 
PM Stadt Sol.
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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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