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19. Juli 2021

Plage oder Vergnügen?

Plage oder Vergnügen?

Solingen/red-eRoller sind im Gespräch, nicht jeder kann sich damit anfreunden. Viele fahren wie sie wollen und die Roller liegen nicht selten im Weg. Frau Marion Greune, Polizeihauptkommissarin, stellte für unsere Leserinnen und Leser noch einmal die Regeln vor:"

Zunächst einmal richtet sich u.a. die Inbetriebnahme, zulässige Verkehrsflächen und das Befahren eines E-Scooters nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ( eKF-V ).

Wer E-Scooter fährt, muss Radverkehrsanlagen d.h. Radwege und Radfahrstreifen nutzen. Ist das nicht möglich, darf mit ihnen auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auch Fahrradstraßen dürfen genutzt werden.

Nach § 10 eKFV gilt jedoch als zulässige Verkehrsfläche auch ein baulich angelegter Radweg / gemeinsamer Geh- und Radweg bzw. zugeteilte Fläche des getrennten Rad- und Gehweges.

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und dürfen aufgrund ihrer Geschwindigkeit nicht auf dem Gehweg genutzt werden.

Gehende dürfen nicht gefährdet werden. Wer das dennoch tut, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Die Polizei überwacht originär Verstöße bei fahrenden E-Scooter, in diesen Fällen gibt es bereits zahlreiche Delikte, die entsprechend geahndet werden.

Zur Problematik des Abstellens der E-Scooter darf weder der Verkehr noch Verkehrsteilnehmende behindert bzw. gefährdet werden.

Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechen ( § 11 eKF-V / allg. Verhaltensregeln ).

Das Abstellen von E-Scootern ist am Straßenrand und auf Gehwegen erlaubt, allerdings nur, wenn eine Gefährdung von Fußgängern und Rollstuhlfahrern ausgeschlossen ist.

Es gibt auch in Solingen so genannte Verbotszonen, in denen die E-Scooter nicht abgestellt werden können, das ist technisch nicht möglich. Auch das Hineinfahren in solche Zonen soll nicht möglich sein.

Für die Überwachung von parkenden Kraftfahrzeugen ist originär das Ordnungsamt der Stadt Solingen zuständig. Ob und in welchem Rahmen derartige Überwachungen durchgeführt werden, entzieht sich leider meiner Kenntnis."

 

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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