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23. Juni 2021

Ratsmitglied Wiegand wegen Volksverhetzung verurteilt


Ratsmitglied Wiegand wegen Volksverhetzung verurteilt

Solingen/Auf Initiative der Grünen Solingen hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal Klage erhoben gegen Hendrik Wiegand (Ratsmitglied der RD/AfD-Gruppe im Solinger Stadtrat) und Tristan Kretzer wegen Volksverhetzung und Beleidung. Hintergrund waren zwei Posts auf Facebook, die im November letzten Jahres veröffentlicht wurden.

Darin wurden die Grünen als "Klimafaschisten", "Volksschädlingen" und "Faschisten" bezeichnet, der grüne Fraktionssprecher Frank Knoche namentlich genannt und bedroht („Die neuesten Aussagen des Herrn Knoche bzgl. der RD/AfD Fraktion lassen wir gerade juristisch prüfen. Wir lassen diese grünen Vögel nicht mehr mit ihrem faschistischen Mist ungestraft davonkommen.“)

In einem zweiten Post während des Kommunalwahlkampfs im letzten Sommer setzte Hendrik Wiegand Asylsuchende mit zu entsorgendem Hausmüll gleich. Der Versuch Wiegands, im heutigen Verfahren seinen Post durch semantische Klimmzüge zu relativieren, ist gescheitert. Er wurde zu 120 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt und ist damit vorbestraft – Rechtsmittel sind jedoch noch möglich und wurden vom verurteilten Wiegand im Prozess bereits angekündigt.

Tristan Kretzer, der ebenfalls wegen Volksverhetzung angeklagte damalige Verantwortliche der AfD-Facebook-Seite, distanzierte sich von der Veröffentlichung und wurde wegen seines nur geringen Tatanteils mit einer Geldbuße von 500 Euro vom Gericht vorzeitig entlassen.

Frank Knoche weist darauf hin: „Der Richter stellte u. a. fest, dass Wiegand die grüne Ratsfraktion beleidigt und diffamiert hat über die Grenze der sehr hoch anzusiedelnden Meinungsfreiheit jedes Einzelnen hinaus. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss der Rat nun davon ausgehen, dass in der RD/AfD-Gruppe mindestens ein verurteilter Volksverhetzer agiert.“

„Es ist gut und zeigt die Stärke des Rechtsstaates, dass Herr Wiegand nun der Volksverhetzung und der Beleidigung für schuldig befunden wurde,“ erläutert Fraktionssprecherin Juliane Hilbricht, die den Prozess als juristischer Beistand für Frank Knoche verfolgt hatte. „ Artikel 5 GG – das Recht auf freie Meinungsäußerung – deckt eben mitnichten jede Äußerung. Es gibt Grenzen: Beleidigungen, Diffamierungen, die Herabsetzung der Würde ganzer Bevölkerungsgruppen sind strafbar.

Es ist wichtig, dass wir die Grenzen des Sagbaren immer wieder definieren, zu schnell werden aus Worten Taten. Die Anonymität der sozialen Medien verführt viel zu häufig dazu, Unsagbares zu veröffentlichen. Mit der heutigen Entscheidung wurde diese Grenze erneut bestätigt. Bleibt zu hoffen, dass es all denen, die das Unsagbare denken, nun die Sprache verschlägt.“


 

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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