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17. Juni 2021

„FlexTicket“ mehr Flexibilität ins aktuelle Tarifangebot

 „FlexTicket“ mehr Flexibilität ins aktuelle Tarifangebot


Neues Tarifmodell greift das Thema „neue Arbeitsmodelle“ auf
VRR und Rheinbahn bringen mit „FlexTicket“ mehr Flexibilität ins aktuelle Tarifangebot
Die Corona-Pandemie hat Einfluss auf das Arbeitsleben und somit auch auf den öffentlichen Nahverkehr, bedingt durch das Arbeiten im Homeoffice und eine veränderte Präsenzkultur. Mit der Implementierung neuer Arbeitsmodelle deuten sich nachhaltige Veränderungen für die gesamte Arbeitsplatz-Mobilität an.
Der VRR arbeitet ergänzend und vorausschauend an einfachen Tarifen, die das Thema „neue Arbeitsmodelle“ aufgreifen, und testet seit Juni gemeinsam mit der Rheinbahn aus Düsseldorf mit „FlexTicket“ ein Tarifmodell, welches zunächst Firmenkunden für eine begrenzte Zeit offeriert wird.
 
Bei dieser attraktiven Alternative für Beschäftigte, für die sich möglicherweise ein klassisches Abo nicht mehr lohnt, zahlen Nutzer*innen einen Grundbetrag von 20 Euro und erhalten dafür über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen einen vergünstigten Preis für bis zu zwölf 24-StundenTickets. Der Grundbetrag bleibt in allen Preisstufen gleich und wird vom Arbeitgeber eingezogen. Er kann entweder vom Mitarbeitenden selbst oder in Form eines Zuschusses durch den Arbeitgeber gezahlt werden.
Das FlexTicket ist als Pilotprojekt für zwei Jahre ausgelegt. Die Rheinbahn testet das Angebot über die Sommermonate zunächst mit ein bis zwei ausgewählten Unternehmen. Nach erfolgreicher Testphase wird das Angebot im Herbst auf weitere Großkunden ausgeweitet. Auch weitere Verkehrsunternehmen können sich im Laufe des zweijährigen Piloten am Projekt beteiligen.
„Mit dem FlexTicket-Modell testen wir eine attraktive Ticketform für unsere Kund*innen, die den veränderten Lebensrealitäten Rechnung trägt – nicht nur während der Corona-Pandemie. So gehen wir spezifisch auf die Bedürfnisse unserer Fahrgäste ein und machen ihnen die Nutzung des Nahverkehrs besonders leicht“, erklärt Susanne Momberg, Vorstand Finanzen der Rheinbahn.
„Perspektivisch wollen wir das FlexTicket-Modell auch Einzelkund*innen zur Verfügung stellen. Damit kommen wir dem Wunsch unserer Kund*innen nach, flexiblere Abonnements anzubieten. Derzeit erarbeiten wir im engen Dialog mit unseren politischen Gremien die Rahmenbedingungen für das FlexTicket, damit wir das Tarifangebot im Laufe des ersten Quartals 2022 einführen können“ sagt José Luis Castrillo, VRR-Vorstand.
 
Großkundenmodell FlexTicket
Das aktuelle FlexTicket-Angebot ist derzeit nur für die Mitarbeiter*innen von Großkunden ausgelegt. Sie fahren mit dem Ticket flexibel und können je nach Mobilitätsverhalten Geld sparen: Bei einem monatlichen Grundbetrag von 20 Euro können sie pro Monat bis zu zwölf stark vergünstigte 24-StundenTickets kaufen. Ein rabattiertes Ticket in der Preisstufe A3 kostet dann beispielsweise nur noch 2,50 Euro anstatt 7,20 Euro, ein Ticket der Preisstufe D 8,60 Euro statt 29,80 Euro. Die Kund*innen bestellen das FlexTicket über ihren Arbeitgeber und kaufen die 24-StundenTickets jeweils über ein Onlineportal. Diese erhalten sie dann als PDF oder Onlineticket auf ihr Smartphone. Kund*innen, die in einem Monat beispielsweise zwölfmal in der Preisstufe B fahren, zahlen 72,80 Euro. Das Ticket2000 als Abonnement kostet in der Preisstufe B im Vergleich 110,76 Euro.

 

 

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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