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08. Juni 2021

Stadt lockert die Maskenpflicht

Stadt lockert die Maskenpflicht

 


 

Solingen/Wegen sinkender Inzidenz hebt das Rathaus die Regeln in Fußgängerzonen sowie vor Schulen und Kitas auf.

Derzeit liegt der Corona-Inzidenzwert in Solingen unter 35. Deshalb hat die ständige Arbeitsgruppe des Krisenstabes im Rathaus entschieden, die Regeln in der Klingenstadt weiter zu lockern.

Dies betrifft insbesondere die Maskenpflicht. Ab sofort gelten in Solingen nur noch die Bestimmungen, die in der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (in der gültigen Fassung seit 5. Juni) formuliert sind.

Für Solingen bedeutet dies, dass die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen sowie im 200-Meter-Umkreis von Schulen und Kindertagesstätten aufgehoben ist. Diese Regelungen waren durch eine spezielle Allgemeinverfügung für Solingen zusätzlich formuliert worden und galten in den vergangenen Monaten über die Vorgaben der Bundesnotbremse sowie über die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hinaus.

"Die erfreuliche Entwicklung der Zahlen erlaubt es uns, nun endlich auch hier wieder zu lockern", freut sich Oberbürgermeister Tim Kurzbach. Gleichwohl appelliert der Stadtchef an alle Solingerinnen und Solinger, weiterhin vernünftig und besonnen zu handeln. "Wenn sich Abstände nicht einhalten lassen oder wenn es irgendwo besonders voll ist, empfiehlt es sich natürlich nach wie vor, auf Nummer Sicher zu gehen und lieber einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Wir sind darin inzwischen geübt und es ist fast schon zur Gewohnheit geworden. Daher meine Empfehlung: Im Zweifel lieber einmal mehr den Mund-Nase-Schutz aufsetzen."

Darüber hinaus gibt es nach wie vor Bereiche, in denen ein Mund-Nase-Schutz laut § 5 der Corona-Schutzverordnung NRW erforderlich ist. "Daran ändert sich nichts", betont Ordnungs- und Rechtsdezernent Jan Welzel. Er rät daher jedem dazu, sich genau anzusehen, wo welche Regelungen greifen.

So ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen zum Beispiel in Bussen und Bahnen, an Haltestellen sowie in Geschäften, Arztpraxen oder bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Fußpflege etc.) notwendig.

Auch in geschlossenen Räumen von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sowie in geschlossenen Räumen von Tierparks ist ein Aufsetzen der Maske weiterhin erforderlich. Ebenfalls gelten Masken-Regeln auf Märkten, im Umfeld geöffneter Einzelhandelsgeschäfte (einschließlich der zum Geschäft gehörenden Parkplätze), während Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sowie beim Betreten, Verlassen und Durchqueren von Gastronomiebetrieben (bis zum Platz).

 

Einen Überblick und weitere Informationen dazu finden sich bei der Stadt Solingen unter:

 

www.solingen.de/de/inhalt/coronavirus-massnahmen/

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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