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19. Mai 2021

Maskenpflicht im SPNV in NRW

Hinweise zur aktuell gültigen Maskenpflicht im SPNV in NRW

 

    Inzidenzwerte sinken: Weiterhin FFP2-Maskenpflicht bei Fahrten mit Bus und Bahn sowie an Haltestellen und Bahnhöfen.
    Regelung gilt landesweit, ist nicht inzidenzbezogen.

 

Hagen, 19. Mai 2021/Derzeit sinken in vielen Städten und Kreisen die Inzidenzwerte unter den in der Bundesnotbremse definierten Wert von 100. Dies bedeutet für Fahrten im ÖPNV jedoch keine Lockerung der Pflicht zum Tragen der entsprechenden Maske. Wie in der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung festgelegt, ist die Tragepflicht von FFP2-Masken (oder höherwertig) in Bus und Bahn sowie an Haltestellen weiterhin gültig. Diese Regelung gilt nach wie vor landesweit und ist nicht inzidenzbezogen.

Hierzu verweisen wir nochmals auf die jüngst zum Thema veröffentlichten Presseinformation (27.04.2021):

In der aktuellen NRW-Corona-Schutzverordnung vom 24.04.2021 ist festgelegt, dass in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen sowie Bahnhöfen unabhängig vom jeweiligen örtlichen Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske  des Typs FFP2, KN95 oder N95 von den Fahrgästen getragen werden muss. OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind derzeit im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt derzeit landesweit.

Damit die Abellio-Kundenbetreuerinnen und -Kundenbetreuer an Bord der Züge die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer für FFP2-Masken nicht überschreiten, ist in der NRW-Corona-Schutzverordnung ebenfalls festgelegt, dass diese Personale während des Dienstes in den Zügen medizinische OP-Masken tragen dürfen.

Abellio bittet weiterhin jeden Fahrgast darum, Fahrten zu den üblichen Stoßzeiten im Berufs- und Feierabendverkehr zu vermeiden und nach Möglichkeit auf andere Zeiten ausweichen. Morgens zwischen 7 und 9 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 und 18 Uhr ist es erfahrungsgemäß voller. Wer die Möglichkeit hat, im Homeoffice zu arbeiten, sollte dies wahrnehmen und so Fahrtanlässe vermeiden.

Weitere Informationen erhalten Fahrgäste unter www.mobil.nrw/corona.

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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