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09. März 2021

Keine Ausnahmen bei Impfungen

Keine Sonderrechte bei Impfungen

Auch Vorerkrankte können bei Schutzimpfung nicht einfach vorrücken

Solingen/red-Ausnahmen nur nach Prüfung durch Deutsche Rentenversicherung möglich

Nur sehr wenige Menschen mit Vorerkrankungen haben derzeit die Aussicht, ohne Einladung durch die Stadt oder die Kassenärztliche Vereinigung einen Impftermin vor Ende März oder Anfang April zu bekommen.  Das stellt der zuständige Ordnungsdezernent Jan Welzel klar. Zwar haben bereits über 260 Solingerinnen und Solinger Anträge beim Impfzentrum gestellt, aber für die meisten wird der Antrag nicht zum Ziel führen:  "Es wird kein Impfangebot vor Ende März geben. Wer wann geimpft werden kann, wird durch Erlasse des nordrheinwestfälischen Gesundheitsministeriums geregelt. Das MAGS hat angekündigt, Menschen mit Vorerkrankungen ab Ende März über die Hausärzte zu impfen, die Einzelheiten sind den Kommunen noch nicht bekannt. Für die große Gruppe der Vorerkrankten ist zurzeit kein Impfstoff verfügbar."

Nur für Menschen, denen Ärzte eine äußerordentliche „Verwundbarkeit“ durch das CoVid-19-Virus, bescheinigen, haben Bund und Land einen Ausnahmetatbestand geschaffen, nämlich für:

„Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,“ (CoronaImpfverordnung des Bundes, 8.2.21)

Ihnen wird eine „erhöhte Priorität“ zugebilligt, die auf  Antrag bei der Stadt in einem vorgeschriebenen Verfahren von der Deutschen Rentenversicherung geprüft werden muss. Eigene Ethikkommissionen der Städte und Kreise sind nicht vorgesehen:

„Eingegangene Anträge nach Ziff. 2 leitet der Kreis/die kreisfreie Stadt unverzüglich in datenschutzrechtlich konformer Weise an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Landesteil Rheinland) und die Deutsche Rentenversicherung Westfalen (Landesteil Westfalen) m.d.B. um ärztliche Beurteilung weiter, ob eine Impfpriorisierung aufgrund eines nicht gesetzlich geregelten Einzelfalls gerechtfertigt ist. Der Kreis/die kreisfreie Stadt kann von einer Weiterleitung absehen, wenn eine anderweitige ärztliche Beurteilung sichergestellt wird. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die weitergeleiteten Anträge und gibt dem Kreis/der kreisfreien Stadt eine zeitnahe Rückmeldung zur Berechtigung des Antrages. (MAGS NRW: Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19: Priorisierung gemäß CoronaImpfV – Einzelfallentscheidungen/ Erlass zur Übernahme der Zuständigkeit vom 25. Februar 21)

Die Anträge können hier gestellt werden:

Klingenstadt Solingen, Impfzentrum
Stichwort Einzelfallentscheidung

Postfach 100165
42601 Solingen

Welche Krankheiten unter dem Begiff der Vorerkrankung zu verstehen sind,  beschreiben die Paragrafen 3,4  der Coronaimpfverordnung des Bundes.

 

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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