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22. Februar 2021

Jürgen Hardt bezieht Stellung

Jürgen Hardt bezieht Stellung

Jürgen Hardt, MdB (CDU): Antwort auf Offenen Brief des DGB

Auf den Offenen Brief des DGB Düsseldorf-Bergisch Land, der IG BCE und einiger Betriebsräte in meinem Wahlkreis Solingen, Remscheid und Wuppertal II (Cronenberg und Ronsdorf) habe ich wie folgt geantwortet:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum geplanten Betriebsrätestärkungsgesetz.

Zu dem Gesetzentwurf und zu dem Verfahren haben wir viele Zuschriften erhalten, zum Teil mit sehr unterschiedlicher Tendenz und Kritik.

Koalitionsintern finden zu dem geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung Abstimmungsgespräche auf Ebene der Bundesregierung und den Fraktionen statt. Wir befinden uns dabei in einer Phase vor Kabinettsbefassung. Das Gesetz wird also innerhalb der Bundesregierung beraten, bevor es dort als Regierungsentwurf beschlossen wird.

Sie haben geschrieben, man habe das Vorhaben von der Tagesordnung des Kabinetts genommen. Dies ist unrichtig, denn es war dort noch gar nicht angemeldet worden.

Es ist insofern schlicht eine Falschmeldung, dass auf Drängen der CDU/CSU das Betriebsrätestärkungsgesetz von einer Kabinettssitzung abgesetzt worden sei. Richtig ist vielmehr, dass es erst dann auf die Tagesordnung kommt, wenn sich die Bundesregierung auf sämtliche Details verständigt hat. Aktuell sind also derzeit in erster Linie nicht die Parteien und Fraktionen gefordert, sondern die Bundesregierung.

Gleichwohl befinden sich auch die Fraktionen bereits im Austausch zu einzelnen Punkten. Soweit in den Zuschriften sachliche Aspekte aufgeworfen und inhaltliche Vorschläge unterbreitet werden, werden wir diese zu gegebener Zeit im Gesetzgebungsverfahren prüfen.

Uns ist dabei wichtig, dass Vorgaben des Koalitionsvertrages bei ihrer Umsetzung möglichst exakt eingehalten werden. Dort heißt es: "Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsrat haben über Maßnahmen der Berufsbildung zu beraten. Können sich beide nicht verständigen, kann jede Seite einen Moderator anrufen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Ein Einigungszwang besteht nicht."

Das neue Gesetz soll zudem vor allem auch durch das vereinfachte Wahlverfahren die Bildung von Betriebsräten erleichtern. Dieser Punkt ist auch auf Wunsch der Union in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Dazu heißt es: „Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Dazu werden wir das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend machen. Für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen wir die Wahl zwischen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren.“

Nach unserem Verständnis ist es am besten, wenn die Sozialpartner in möglichst vielen Fragen eine gemeinsame Positionierung finden. Sozialpartnerschaft ist für uns ein wesentlicher Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Die betriebliche Mitbestimmung wurde vor 100 Jahren durch einen christlich-sozialen Politiker, dem damaligen Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns, begründet. Sie ist für uns auch weiterhin elementarer Bestandteil der sozialen Partnerschaft und Voraussetzung für unseren wirtschaftlichen und sozialen Erfolg.

Nun ist die Politik gefordert, diese in einigen Punkten unter den Sozialpartnern noch nicht vorhandene Einigkeit zu befrieden und einen Gesetzentwurf zu entwickeln, der möglichst allen Interessen gerecht wird. Das ist schwierig, aber lösbar. Der Gesetzgeber ist frei in seiner Entscheidung und fällt diese nach Anhörung aller Beteiligten, jedoch erst nachdem der Gesetzesentwurf dem Bundestag zugeleitet und im Plenum und im zuständigen Ausschuss beraten worden ist.

Diesem Verfahren wollen wir an dieser Stelle nicht vorgreifen und die weiteren Beratungen begleiten und auswerten. Auf allen Ebenen unserer Fraktion werden wir mit Hochdruck an guten Lösungen arbeiten.

Hier gibt es also keine Verhinderungstaktik, sondern Erwägungen, die das Land und die Menschen weiterbringen, sowie auch die Unternehmen verkraften und mittragen können. Wir denken hier nicht ideologisch, sondern im Interesse der Menschen und Unternehmen in unserem Land. Das leitet uns und das erfordert eine Befassung mit den Argumenten auf allen Seiten, angepasst an die Anforderungen an eine moderne Arbeitswelt. Das ist sehr komplex, gerade in Zeiten wie diese in der Corona-Krise. Und diese Zeit nehmen wir uns gemeinsam mit Fachleuten, hier gute Ergebnisse zu erzielen. Erst danach fällen wir eine gesetzgeberische Entscheidung. Diese bitten wir abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hardt

 
PM DGB

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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