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13. Dezember 2020

Solinger Lehrer der GEW informieren


Solinger Lehrer der GEW informieren

Solingen/dazu die Solinger GEW:"anlässlich der Entwicklung der Infektionszahlen sind die Maßnahmen nach Auffassung der GEW Solingen überfällig. Volle Klassenräume und Schulbusse sind derzeit weder vorstellbar, noch hinnehmbar und stellen eine Gefährdung für Schüler*innen und Lehrkräfte dar.

Diesen „Beitrag zur Kontaktreduzierung“, wie Staatssekretär Richter in seiner Schulmail schreibt, hätten wir in Solingen besser geplant und mit deutlich mehr Vorlauf bereits Anfang November (!) haben können. Die Landesregierung hat es im Sommer und Herbst verpasst, wirksame Konzepte zu entwickeln, stattdessen hat es Verbote für die Schulen gegeben, konstruktiv und verantwortungsvoll mit der Pandemie umzugehen. Nun kommt das Schulministerium kurzfristig mit einer radikalen Lösung, die wieder einmal einmal die Bildungsverlierer nicht im Auge hat. Die GEW Solingen hat die Sorge, dass gerade die Kinder, die es am nötigsten haben, nicht zum Unterricht kommen. Dabei sind gerade für diese Schüler*innen, deren Eltern oft Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder benötigen, die Schulen ein verlässlicher und sicherer Ort.

Die Kurzfristigkeit der Maßnahmen ist höchst ärgerlich. Wieder einmal trifft die Email des Ministerium erst Freitagmittag in den Schulen ein. Ganz offensichtlich ist dem Ministerium weiterhin nicht bewusst, dass Schulen mit einem zeitlich angemessenen Vorlauf deutlich besser planen und arbeiten können.

Die Gleichzeitigkeit von Distanz- und Präsenzunterricht ohne jeden Vorlauf, sowie die zusätzlichen Aufgaben durch die Pandemie im Rahmen des Infektionsschutzes führen zu enormen Belastungen für die Lehrkräfte. Dies ist auf Dauer nicht möglich.

Alle Schulen brauchen ein langfristiges Konzept der Landesregierung, wie unter welcher Infektionslage gearbeitet werden soll. So ein Stufenplan muss unbedingt sinnvolle, angemessene Fristen zwischen Ankündigung und Umsetzung beinhalten. Der Zeitraum von Freitagmittag bis Montagvormittag bietet keine angemessenen Möglichkeiten um Materialien, Medien und Arbeitsmittel bereitzustellen.

Hier eine Übersicht der ab Montag geltenden Maßnahmen:

Bis Klasse 7
    Es findet Präsenz- und Distanzunterricht statt.
    Eltern treffen für ihre Kinder eine Entscheidung zwischen Distanz- oder Präsenzunterricht und teilen diese schriftlich der Schule mit.
    Die Entscheidung für den Distanzunterricht kann ab Montag gelten, ein späterer Tag in der Woche ist aber auch möglich.
    Die Entscheidung ist unveränderbar oder kann auch nicht tageweise angepasst werden.

Ab Klasse 8
    Es findet ausschließlich Distanzunterricht statt.
    Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, der eine besondere Betreuung erfordert, ist diese in Absprache mit den Erziehungs¬berechtigten zu gewährleisten.
    Die Schulen entscheiden darüber, ob Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen ganz entfallen.

Berufs- und Weiterbildungskolleg
    Die Schulen entscheiden  in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht durchgeführt wird.
    Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen dürfen nicht entfallen."

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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