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11. Dezember 2020

Neuerungen beim SchokoTicket

Neuerungen beim SchokoTicket

Weiterentwicklung des Schülermarkts im VRR – Rabatt für Selbstzahler
Bereits seit 18 Jahren bietet der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit dem SchokoTicket Schülerinnen und Schülern unter 25 Jahren ein besonders rabattiertes Nahverkehrsticket für berechtige und selbstzahlende Fahrgäste an. Während die allgemeinen Fahrpreise im VRR gemäß der Aufwandsteigerungen bei den Verkehrsunternehmen im VRR und der Preisentwicklung kontinuierlich angeglichen wurden, ist die Höhe von Eigenanteilen des SchokoTickets seit 2012 nicht mehr erhöht worden. Jetzt ist die maximale Höhe des Eigenanteils in der Schülerfahrkostenverordnung NRW neu festgelegt worden. Zum Schuljahresbeginn 2021/2022 erhöht sich der Eigenanteil. Um in Zukunft einen attraktiven Nahverkehr für Familien mit mehreren Kindern anzubieten, wird die Erhöhung der Eigenanteile zu einem Teil in den Schülermarkt zurückfließen in Form der Rabattierung ab dem 3. abgenommenen SchokoTicket-Vertrag und kostenloser SchokoTickets ab dem 4. Selbstzahlervertrag.
Familien, die einen Anspruch auf die Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger haben, bezahlen derzeit einen Eigenanteil in Höhe von 12 Euro für das erste und 6 Euro für das zweite Kind. Für alle weiteren Kinder entfällt ein Eigenanteil.
Zum neuen Schuljahr, im August 2021, steigt der Eigenanteil auf 14 bzw. 7 Euro. Ab dem 3. Kind werden weiterhin keine Eigenanteile erhoben. Gleichzeitig werden auch die Kosten für die Schulträger angehoben.
Aufgrund der langjährigen Deckelung konnte im Segment der Eigenanteile über einen langen Zeitraum keine Tarifgerechtigkeit erzielt werden.
Familien, deren Kinder keinen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger haben, zahlen für ein SchokoTicket derzeit 36,66 Euro (ab 2021 gilt: 37,35 Euro) pro Monat und Ticket. Künftig erhalten Familien für das dritte Kind einen Geschwisterrabatt in Höhe von 50 Prozent auf den dritten aktiven SchokoTicket-Vertrag. Ab dem vierten aktiven SchokoTicket-Vertrag im Bereich der Selbstzahler ist das SchokoTicket kostenlos.
Damit entspricht der VRR der politischen Forderung der VRR-Fraktionen, auch selbstzahlende Familien mit mehreren Kindern das SchokoTicket zu attraktiven Konditionen anzubieten. Das Angebot für Schülerinnen und Schüler wird insgesamt gerechter.
 
Für eine Umsetzung müssen allerdings die entsprechenden Verträge mit den Schulträgern angepasst und formal bestätigt werden. Insofern steht die Entscheidung, ob das SchokoTicket – für Freifahrer – in der Form angeboten werden kann, zunächst noch unter Vorbehalt.
 
Derzeit nutzen monatlich im Durchschnitt 400.000 Schülerinnen und Schüler das Ticket. Mit dem Aboticket können sie mit Bus und Bahn im gesamten Verbundraum des VRR rund um die Uhr unterwegs sein, auch in den Ferien.
Finanziert wird das SchokoTicket-Angebot durch die Fahrgelder, die die Nutzer entweder vollständig selbst bezahlen oder durch Eigenanteile im Rahmen der Fahrtkostenübernahme für anspruchsberechtige Schülerinnen und Schüler durch die Schulträger und die Schulträger selbst. Mit der erstmaligen Erhöhung der Eigenanteile seit 2012 ist der allgemeinwirtschaftlichen Entwicklung und der angespannten tariflichen Situation bei den Verkehrsunternehmen im Verbund nun Rechnung getragen worden.
 


PM+Foto VRR

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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