solinger-rundschaus Webseite!
Solingen und mehr
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
10. September 2020

Qualität im Kinderschutz soll verbindlicher werden

Jugendämter: Qualität im Kinderschutz soll verbindlicher werden


Nach Fall Lügde: LVR-Landesjugendamt gibt Empfehlungen zum Kinderschutz für örtliche Jugendämter heraus / Gemeinsame Initiative mit Kommunalen Spitzenverbänden / Ziel: Hohe Verbindlichkeit in Jugendämtern durch lokale politische Beschlüsse

Köln. 10. September 2020. Der Landesjugendhilfeausschuss beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat heute erstmalig Empfehlungen zum Kinderschutz beschlossen, die die örtlichen Jugendämter bei ihrer Arbeit unterstützen sollen. Bisher sind die Empfehlungen der Landesjugendämter nur veröffentlicht und an die Jugendämter vor Ort versendet worden.

Die beiden Landesjugendämter verfolgen gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden das Ziel, dass die Empfehlungen in allen Jugendämtern verbindlich angewandt werden. Durch Beschlüsse der örtlichen Jugendhilfeausschüsse soll dies unterstützt werden. Hierzu rief Astrid Natus-Can, Vorsitzende des LVR-Landesjugendhilfeausschusses, die lokalen Gremien auf: „Die schrecklichen Taten von Lügde haben uns alle schockiert. Wir sollten aber nicht in eine Schockstarre verfallen, sondern auf allen Ebenen daran mitwirken, Kinderschutz so effektiv wie irgend möglich zu gestalten. Die Empfehlungen der Landesjugendämter geben örtlichen Jugendämtern Leitlinien für ihre Arbeit an die Hand und helfen dabei, die Qualität beim Kinderschutz zu verbessern. Der Schutzauftrag der Jugendämter hat eine herausragende Bedeutung für die gesamte Gesellschaft. Deshalb rufe ich alle jugendpolitischen Gremien vor Ort dazu auf, sich mit den Empfehlungen auseinanderzusetzen und entsprechende Beschlüsse auch vor Ort zu fassen!“ Nach dem Landesjugendhilfeausschuss Rheinland werden sich auch die Jugendpolitikerinnen und –politiker in Westfalen-Lippe am 28. September mit den Empfehlungen befassen.

Im Zentrum einer der beiden Empfehlungen steht die Frage nach den Voraussetzungen für einen effektiven Kinderschutz durch die Jugendämter. Beginnend mit der Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung über die Kontaktaufnahme und die Gefährdungseinschätzung bis zu den Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr werden die rechtlichen Grundlagen, Ziele, Beteiligten und Tätigkeiten beschrieben. Darüber hinaus werden Gelingensfaktoren aufgeführt, die für die Qualitätsentwicklung im Jugendamt genutzt werden sollen.

Die zweite Empfehlung beschreibt Qualitätskriterien für die Beratung von Menschen, die beruflich Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben – das sind zum Beispiel Kinderärztinnen und –ärzte, pädagogische Fachkräfte in Kitas sowie Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben einen Rechtsanspruch auf professionelle Beratung durch das Jugendamt.

In Sachen Kinderschutz sind die Jugendämter immer häufiger gefordert. Vom Statistischen Bundesamt im August veröffentlichte Zahlen belegen einen Anstieg der Kindeswohlgefährdungen um 10 Prozent. Im gleichen Umfang stiegen auch die von Jugendämtern durchgeführte Gefährdungseinschätzungen. Kindeswohlgefährdungen werden den Ämtern häufig von Schulen oder Kitas gemeldet.


PM LVR

Zum Hintergrund: Ausgehend von den schrecklichen Missbrauchsfällen unter anderem in Lügde und der folgenden Diskussion über Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben beide nordrhein-westfälischen Landesjugendämter und die Kommunalen Spitzenverbände sich auf die nun veröffentlichten fachlichen Empfehlungen verständigt. Hierfür wurden bereits vorliegende Orientierungshilfen der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe zum Schutzauftrag gemäß des § 8a und 8b SGB VIII aktualisiert. Diese werden nun mit dem Ziel einer NRW-weiten Verbindlichkeit als Empfehlungen zur Beschlussfassung an die örtlichen Jugendhilfeausschüsse weitergeleitet.

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7737
Mail [email protected]

tagPlaceholderTags:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

Urheberrechte

 

Alle Inhalte, wie z.B. Grafiken, Texte und Bilder auf unserer Website sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung im World Wide Web oder in sonstigen Diensten des Internet bedeutet noch keine Einverständniserklärung für eine anderweitige Nutzung durch Dritte.

 

 

 

Impressum

V.i.S.d.P. Peter Nied

Fontanestr. 84

42657 Solingen

[email protected]



Impressum | Datenschutz | Sitemap | Vertrag widerrufen
copyright by peter nied
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
Jimdo

Diese Webseite wurde mit Jimdo Creator erstellt! Jetzt kostenlos registrieren auf https://de.jimdo.com

  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
zuklappen