solinger-rundschaus Webseite!
Solingen und mehr
  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
24. Juli 2020

Selfie-Ident-Verfahren erspart persönliche Vorsprache in der Arbeitsagentur

 Selfie-Ident-Verfahren erspart persönliche Vorsprache in der Arbeitsagentur

 

Durch Online-Identifizierung Zeit sparen. Denn nach geltender Gesetzeslage muss man persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können.

 

Durch die Corona-Pandemie war und ist das derzeit nicht möglich, so dass diese Verpflichtung für eine gewisse Zeit ausgesetzt wurde. Deswegen genügte vorübergehend eine telefonische bzw. eine Online-Meldung.

 

Die Identitätsprüfung muss jedoch in jedem Fall nachgeholt werden. Um allen Seiten ein möglichst unkompliziertes Verfahren bieten zu können, gibt es seit 24. Juli 2020 die Möglichkeit, die erforderliche Identitätsprüfung über das Selfie-Ident-Verfahren vorzunehmen.

 

Die Agenturen für Arbeit schreiben alle Kundinnen und Kunden, die für das Selfie-Ident-Verfahren in Frage kommen, an. Es muss also niemand von sich aus aktiv werden. Dieses Schreiben enthält einen QR-Code, über den man die „Selfie-Ident“-App herunterladen kann sowie einen Link zu weiteren Informationen. Die Handhabung ist recht einfach und entspricht den Online-Identifizierungen bei anderen Anlässen wie Kontoeröffnung oder Handyfreischaltung.

 

Die App wird von der Nect GmbH zur Verfügung gestellt und bietet höchsten Sicherheitsstandard – Datenschutz hat selbstverständlich oberste Priorität.

 

Für die Identitätsprüfung werden ein Smartphone oder Tablet mit Kamera, um die App herunterzuladen, eine stabile Internetverbindung und ein gültiges Ausweisdokument mit holografischem Merkmal (Personalausweis, Reisepass oder ein adäquates Dokument) benötigt. Leider werden aktuell noch nicht alle ausländischen Ausweisdokumente unterstützt.

 

Die eigentliche Identitätsprüfung erfolgt in drei Schritten: Sie nehmen ein kurzes Video von sich auf, filmen die Vorderseite Ihres Ausweises und machen ein Foto von der Rückseite. Sie erfahren sofort, ob die Identifizierung erfolgreich war. Falls ja, ist keine persönliche Identifikationsprüfung in der Agentur für Arbeit mehr erforderlich – falls nein, werden Sie zu gegebener Zeit einen weiteren Brief mit Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten. Sie brauchen auch dann nichts aktiv zu unternehmen! Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab!

Sollte ein Versuch fehlschlagen, kann der Vorgang beliebig oft wiederholt werden. Sollten Probleme auftreten, hilft auch die FAQ-Liste des Anbieters unter https://nect.com/app-faq/ oder eine Kontaktaufnahme beim Anbieter https://nect.com/contact/ weiter.

 

Die Nutzung des Verfahrens ist selbstverständlich freiwillig, wird aber sehr empfohlen, da lediglich in den Geschäftsstellen Solingen & Wuppertal / persönliche Vorsprachen - und dies nur auf Einladung - möglich sind. Es können also längere Anfahrtswege entstehen, wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen.

 

Also: Jetzt online identifizieren und Anspruch auf Arbeitslosengeld sicherstellen!

 

Weitere Infos unter: https://www.arbeitsagentur.de/selfie-ident

 

tagPlaceholderTags:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

Urheberrechte

 

Alle Inhalte, wie z.B. Grafiken, Texte und Bilder auf unserer Website sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung im World Wide Web oder in sonstigen Diensten des Internet bedeutet noch keine Einverständniserklärung für eine anderweitige Nutzung durch Dritte.

 

 

 

Impressum

V.i.S.d.P. Peter Nied

Fontanestr. 84

42657 Solingen

[email protected]



Impressum | Datenschutz | Sitemap | Vertrag widerrufen
copyright by peter nied
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
Jimdo

Diese Webseite wurde mit Jimdo Creator erstellt! Jetzt kostenlos registrieren auf https://de.jimdo.com

  • Solingen und mehr
  • Panorama
  • Aus der Stadt
  • Solingen früher
zuklappen