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17. Juli 2020

Klingenstadt weitet Kontrollen aus



Solingen/Viele Gastronomen beachten Abstands- und Hygieneregeln nicht ausreichend

„Wir haben die Probleme im Blick. Wir gehen in die Betriebe. Es kann auch Sanktionen geben." Mit diesen Worten bringt der Solinger Ordnungsdezernent Jan Welzel den künftigen Kurs der Ordnungsbehörde bei der Kontrolle von Abstands- und Hygieneregeln auf den Punkt. Im Fokus stehen gastronomische Betriebe und Dienstleister wie Friseursalons und Barbershops.
Anlass: die regelmäßigen Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes zeigen immer wieder, wie viele Unternehmen die vorgeschriebenen Hygieneregeln, die die Ausbreitung des CoVid-19-Virus verhindern sollen, nicht ausreichend umsetzen. Die Tendenz sei steigend, hat das Ordnungsamt festgestellt.

Beigeordneter Jan Welzel kündigte deshalb am Donnerstag die Ausweitung der Gewerbekontrollen zur Umsetzung der CoronaSchutzverordnung an. Das Außendienstteam sei um acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 33 verstärkt worden, so dass die Zahl der Kontrollbesuche in den Betrieben erhöht werden kann. Die Kontrollen werden in Zivil durchgeführt. Die Stadt setze neben der Kontrolle weiterhin auf Aufklärung und Beratung; je nachdem, wie schwerwiegend die Verstöße gegen die Hygienevorschriften aber ausfallen, würden nun aber auch Bußgelder verhängt werden.

Wie Katharina Krings vom Ordnungsdienst bei einer Pressekonferenz in der in Sachen Hygienregeln vorbildlichen Gaststätte Rüdenstein berichtete, zeige sich in den Beratungsgesprächen vor Ort, dass nicht wenige Unternehmer angesichts der wiederholten Lockerungen der CoronaSchutzverordnung durch das Land NRW unsicher darüber seien, welche Regeln noch gelten. 90 Prozent der kontrollierten Betriebe hätten die Abstands- und Hygieneregeln der Corona-Schutz-Verordnung nicht oder nur rudimentär beachtet. Damit wachse die Gefahr, dass ein Corona-Hotspot in der Stadt entstehe und die Infektionszahlen wieder anstiegen.

Beigeordneter Jan Welzel: „Es geht nicht nur allein um die Betriebe, ich appelliere an die Einsicht aller Solingerinnen und Solinger, die auch weiterhin ihre Freizeit in Restaurants und Lokalen verbringen möchten. Wir hören von Solinger Gastronomen sehr oft, dass es nicht selten die Gäste sind, die es den Betrieben schwer machen und wenig Verständnis für die Schutzmaßnahmen zeigen."
Tatsächlich seien die Abstandsregeln aber keine Schikane: Das Ziel sei doch, die Ausbreitung des Virus zu verhindern oder wenigstens zu erschweren. Jan Welzel: „Für dieses Ziel müssen wir alle an deinem Strang ziehen. Gelingt es nicht, könnte es sein, dass das öffentliche Leben wieder mehr eingeschränkt werden muss. Das würde uns alle nicht nur um unser verdientes Freizeitvergnügen bringen, es würde auch wieder Umsatzverluste für unsere Gastronomie bedeuten und viele Arbeitplätze gefährden. Das kann niemand wollen. Mensch, nimm weiter Rücksicht!"

Welche Betriebe kontrolliert der Kommunale Ordnungsdienst?
Gaststätten (Schank- und/ oder Speisewirtschaften, darunter auch Cafés, Bars, Restaurants und Eiscafés) : rund 400
Fittnesstudios: 25
Fußpflege (inkl. Podologie): 117
Nagelstudios: 20
Massagestudios (inkl. Physiotherapie): 69
Kosmetikstudios: 21
Friseure (inkl. Barbershops): 15


PM Stadt Solingen

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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