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28. November 2019

Weihnachtsgeld für Alle?

 

 

Viele freuen sich aufs Weihnachtsgeld – Beschäftigte mit Tarifvertrag noch mehr!

 

DGB-Ratgeber gibt Tipps und rechtliche Hinweise

 

 

 

Das Weihnachtsgeld ist ein schönes Extra am Jahresende. Doch wer hat Anspruch darauf?

 

Welche Rolle spielt der Tarifvertrag? Und unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber

 

die Sonderzahlung kürzen oder sogar ganz streichen? Hierzu hat der DGB einen kostenlosen

 

Ratgeber zusammengestellt.

 

 

 

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich geregelt. Er kann sich nur aus Tarifvertrag,

 

Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz

 

ergeben. Fest steht, mit Tarifvertrag bekommen 76 % der Beschäftigten Weihnachts-

 

geld ohne nur 42 %. Wenn der Tarifvertrag fehlt, sind die Beschäftigten demnach oft gleich

 

doppelt benachteiligt: Zum einen erhalten sie im Durchschnitt einen deutlich niedrigeren Monats-

 

lohn, und zum anderen gehen sie am Jahresende oft leer aus.

 

 

 

„Wichtig ist, der Tarifvertrag zählt! Das bedeutet, dass das in Tarifverträgen festgeschriebene

 

Weihnachtsgeld nicht gestrichen werden darf. Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeitgeber

 

Beschäftigte nicht vom Weihnachtsgeld ausnehmen, auch wenn diese Gratifikation freiwillig

 

gezahlt wird, ‘‘ so Sigrid Wolf, Geschäftsführerin der DGB-Region Düsseldorf-Bergisch Land.

 

 

 

Weihnachtsgeld stehe auch allen Teilzeitbeschäftigten zu und würde dabei anteilig - im

 

Verhältnis der jeweiligen reduzierten Arbeitszeit zur Vollzeitbeschäftigung berechnet. Das

 

gelte auch für geringfügig Beschäftigte. Beispielsweise die Weigerung eines Unternehmens,

 

einer Frau im Erziehungsurlaub Weihnachtsgeld zu zahlen, sei nach EU-Recht eine verbotene

 

Diskriminierung. Auch Erkrankte haben Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern der Arbeits-

 

oder Tarifvertrag nicht eine Kürzung bzw. einen Wegfall vorsehe.

 

 

 

Im Zweifelsfall können Betriebsrat, Personalrat oder der Rechtsschutz einer DGB-Gewerkschaft

 

(NGG, IGM, IG BCE, IG BAU, GEW, EVG, ver.di und GdP) dazu Auskunft geben und bei der

 

Durchsetzung der Rechte helfen.

 

 

 

Der DGB-Ratgeber kann als PDF kostenlos bei der DGB-Region Düsseldorf-Bergisch

 

Land unter der E-Mailanschrift [email protected] angefordert werden.

 

 

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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