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21. November 2019

A 3 sofortiger Antrag

Solingen/Mit einem gemeinsam unterzeichneten Antrag an das Bundesverkehrsministerium fordern der Solinger Oberbürgermeister Tim Kurzbach, die Bürgermeister der Städte Langenfeld und Leichlingen, Frank Schneider und Frank Steffes und Landrat Thomas Hendele die sofortige Nutzung des Standstreifens auf der Autobahn A3 zur Entlastung des Verkehrs auf dieser Hauptader des Landes NRW.

 

Damit unterstreichen die Beteiligten die bereits mehrmals in Richtung Land und Bund formulierte Forderung, den im Verkehrswegeplan für 2030 vorgesehenen Ausbau der Autobahn A3 auf acht Spuren unter Berücksichtigung der Nutzung des bestehenden Standstreifens zu realisieren – nun mit dem Ansinnen verbunden, dies umgehend umzusetzen.

 

Zum Teil gestützt durch entsprechend Beschlüsse und Resolutionen setzen sich die Unterzeichnenden dafür ein, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine dauerhafte Nutzung der vorhandenen Standspuren als zusätzliche Fahrbahnen inklusive eines umfassenden Lärmschutzes im Sinne der Vorsorge geschaffen werden.

 

„Das Ziel ist eine dauerhafte Standstreifennutzung als vierte Fahrbahn je Richtung unter Verzicht auf den Ausbau eines neuen Standstreifens. Der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene Ausbau der A3 im betreffenden Abschnitt wird jedoch voraussichtlich erst zum Jahr 2030 hin erfolgen und auch erst dann zur heute schon notwendigen Engstellenbeseitigung beitragen können,“ heißt es unter anderem in der Erklärung aus der Feder der (Ober-)Bürgermeister und des Landrates, die auch in Durchschrift an die Bundeskanzlerin, den Ministerpräsidenten des Landes NRW, den Landesverkehrsminister sowie die für die betroffenen Städte und den Kreis Mettmann zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten adressiert ist.

 

Die sofortige Freigabe der Standspur soll nach dem bereits praktizierten Vorbild auf dem Teilstück nördlich des Autobahnkreuzes Hilden umgesetzt werden. Dort wird der Standstreifen zu stark frequentierten Zeiten als Fahrspur genutzt.

 

In gemeinsamen Erklärungen hatten sich die (Ober)-Bürgermeister der Städte Solingen, Langenfeld und Leichlingen und auch der Landrat des Kreises Mettmann grundsätzlich für einen achtspurigen Ausbau der A3 ausgesprochen, dabei aber immer die „Standspur-Lösung“ als einzig gangbaren Weg auf dem 15 Kilometer langen Teilstück zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen und Hilden formuliert.

 

Mit mehreren Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten entlang dieser Strecke verbietet sich für die Unterzeichnenden ein Eingriff in die Landschaft und die Natur bei der geplanten baulichen Erweiterung der Autobahn.

 

Einzige Ausnahmen könnten kurze Nothaltebuchten sein, die aber nicht ansatzweise den Eingriff in die Landschaft bedeuten würden, wie eine komplette, zusätzliche Fahrspur plus Standstreifen.

 

Hinzu kommt erneut die deutliche Forderung nach einem umfassenden Lärmschutz entlang der A3 auch im Zuge der Realisierung einer Standspurlösung.

 

„Sollte unser Antrag seitens des Bundesministeriums akzeptiert und realisiert werden, wird dies zeigen, dass die kluge und ggf. sensorisch gestützte Nutzung des Standstreifens als die zweifellos dringend benötigte vierte Spur je Fahrtrichtung eine wegweisende Lösung ist, die zum einen sofort genutzt werden kann, zum anderen einen unnötigen Eingriff in die Landschaft verhindert“, so die drei Stadtspitzen und der Landrat einhellig.

 

PM Stadt SG

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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