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27. Juni 2019

Maniküre mit dem Schlagringmesser

Schlagringmesser in Maniküre-Set nach Düsseldorf geschmuggelt

Düsseldorf (ots) Einen Schlagring mit integriertem Messer fanden Zöllner des Düsseldorfer Flughafens am 22.06.2019 bei einem Paar aus Bochum. Die 32- und 44-jährigen Deutschen reisten aus Bulgarien zurück nach Deutschland, als sie von den Zollbeamten kontrolliert wurden.

Dabei entdeckten die Zöllner, versteckt in einem Maniküre-Set in der Kosmetiktasche des Paares, das mit Totenschädel und Wolfskopf verzierte Schlagringmesser. Da das Paar jeweils angab, den Schlagring für sich selbst gekauft zu haben, leiteten die Beamten Strafverfahren wegen Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz gegen beide Personen ein.

Das Schlagringmesser wurde beschlagnahmt. Da es sich um eine verbotene Waffe handelt, wird das Paar dieses auch nicht zurück erhalten. Es wird im Anschluss an das Strafverfahren vernichtet.

"Es gibt bestimmt viele Utensilien, um Fingernägel zu pflegen. Dieses gehört definitiv nicht dazu." sagt Fabian Pflanz, Pressesprecher beim Hauptzollamt in Düsseldorf. "Schlagringe sind nach dem Waffengesetz verbotene Waffen. Sie passen leider problemlos in jede Hosentasche und können heimtückisch und ohne jegliche Vorwarnung eingesetzt werden. Dass sie sehr schnell lebensgefährliche Verletzungen zufügen können, wird dabei oftmals ausgeblendet."


Foto HZA

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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