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07. März 2019

Recht eigenwillige Interpretationen der Schulleitungen

Solingen/Die nachfolgende Pressemitteilung wird im Wortlaut abgedruckt. Wir verzichten auf tendenziöse Drohungen und Meinungsmache gegen die Schüler und Schülerinnen:Pressemitteilung von Fridays for Future Solingen:"Mit großer Verwunderung mussten wir am heutigen Tag zur Kenntnis nehmen, dass sich einige Schulleitungen in Solingen, allen voran Herr Nachtkamp (Gymnasium Schwertstraße) aktiv gegen die Freistellung von uns und unseren Mitschüler*innen für unsere Demonstration am Freitag einsetzen. Während ein Großteil der Solinger Schulen bereits erklärt hat, im voraus gestellte Beurlaubungsanträge zu bewilligen, stellen sich nun einige wenige Schulen dagegen und wollen uns mit der Androhung von Sanktionen von einer Teilnahme abschrecken.

Wir bedauern sehr, dass diese Schulleitungen anscheinend blind den Anweisungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW unter Leitung von Frau Gebauer Folge leisten wollen. Denn rein echtlich liegt die Entscheidung über einen Antrag auf Schulbefreiung gemäß § 43 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 Schulgesetz NRW im Ermessen der Schulleitungen. In einem Runderlass des Ministeriums aus dem Jahr 2015 (Amtsblatt NRW S. 354) wird gar konkretisiert, dass ein wichtiger Grund für eine Beurlaubung eine politische Veranstaltung sein kann. Dazu zählt offensichtlich auch unser Streik.

Zudem möchten wir einige Aussagen von Herrn Nachtkamp richtigstellen:

1.    Herr Nachtkamp behauptete gegenüber dem Solinger Tageblatt, dass ausnahmslos alle Solinger Gymnasien die Teilnahme an der Demonstration sanktionieren würden. Umso größer ist

unsererseits die Verwunderung, da Solinger Gymnasien teilweise, bereits eingereichte, Anträge auf Beurlaubung akzeptiert und die Teilnahme an der Demo gestattet haben. Es handelt sich also

offenkundig um eine unwahre Tatsachenbehauptung.

2.    Ferner hat Herr Nachtkamp behauptet, die Beurlaubungsanträge für unsere Aktion würden pauschal abgelehnt werden. Eine solche pauschale Ablehnung stellt nicht nur einen mittelbaren Eingriff in unser Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit dar, es obliegt einer Schulleitung auch nicht, im Voraus Beurlaubungsanträge ohne Grund für unzulässig zu erklären. Leider scheint es, als wollten manche Schulleitungen ihre Schüler*innen nicht – wie es der Erziehungsauftrag in § 2 Schulgesetz NRW vorsieht – zu mündigen Bürger*innen erziehen, sondern vielmehr jegliches demokratisches Engagement, kritisches Denken und gesellschaftliche Partizipation unterbinden. Während man sich nach außen hin mit „Umwelt-AG“ und Nachhaltigkeitsprojekten schmückt, wird auf die Schüler*innen massiver Druck ausgeübt, damit diese einem Streik für das Klima, also wirklich nachhaltigem Engagement für eine gerechte und nachhaltige Umweltpolitik fernbleiben.

Wir rufen dennoch alle Solinger Schüler*innen auf, sich an unserem Schulstreik am Freitag, den 08.03.2019 um 10 Uhr am Parkplatz Zietenstraße zu beteiligen. Auch ein paar Fehlstunden werden uns nicht davon abhalten dafür einzutreten, dass es für uns eine lebenswerte Zukunft auf diesem Planeten gibt!

Unter folgendem Link haben wir ein Musterformular für Beurlaubungsanträge bereitgestellt: https://www.dropbox.com/sh/9sizmow3xi0salv/AAC-5GtDNAC4G962-2CBbMGxa?dl=0

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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