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02. November 2018

Gut investiertes Geld

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Solingen/LVR unterstützte mit mehr als 730.000 Euro die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Solingen
Finanzielle Unterstützung für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze in 304 Fällen / LVR-Inklusionsamt veröffentlicht Jahresbericht 2017/2018

 Das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinische Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben haben im Jahr 2017 in Solingen mit mehr als 730.000 Euro Menschen mit Behinderung und ihre Arbeitgeber unterstützt. Damit hat die finanzielle Förderung in 304 Fällen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Der Arbeitsagenturbezirk Solingen-Wuppertal erreichte im Erhebungsjahr 2016 eine Beschäftigungsquote von 5,3 Prozent und liegt damit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von fünf Prozent. Ende 2017 lebten in Solingen 17.640 Menschen mit einer Schwerbehinderung*.

Rheinlandweit hat das LVR-Inklusionsamt die Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen mit mehr als 54,3 Millionen Euro (Vorjahr: 53,6) unterstützt. Davon flossen rund 39,3 Millionen Euro in 9.687 Fällen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen, um neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen sowie Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsrecht zu gestalten. Mit den weiteren Mitteln wurden Integrationsprojekte und regionale Arbeitsmarktprogramme finanziert.

„Die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Sicherung und Gestaltung von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen bleibt das oberste Ziel des LVR-Inklusionsamtes“, erklärt Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin für Schulen und Integration. „Dazu arbeiten wir mit unseren Fachdiensten und den rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben eng zusammen. Darüber hinaus beschäftigen wir uns intensiv mit der Entwicklung im Bereich der Digitalisierung und den Innovationen in der modernen Arbeitswelt, aus denen sich auch für Menschen mit Behinderungen völlig neue Chancen zur Teilhabe ergeben können.“

Im Laufe des letzten Jahres stand besonders die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes im Mittelpunkt der Arbeit des LVR-Inklusionsamtes, das Menschen mit Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf die berufliche Teilhabe ermöglichen will. Einen besonderen Fokus richtete das LVR-Inklusionsamt dabei auf den neuen gesetzlichen Leistungstatbestand des Budgets für Arbeit, das das Inklusionsamt gemeinsam mit dem LVR-Dezernat Soziales erbringt. So werden neue und bereits bestehende gesetzliche Leistungen zur Unterstützung des Übergangs in Arbeit und Ausbildung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – für Arbeitgeber und Menschen mit Behinderungen – aus einer Hand zur Verfügung gestellt. Dabei geht der LVR über den gesetzlichen Auftrag hinaus und schließt bestehende Lücken, die über das reformierte SGB IX nicht abgedeckt sind, mit freiwilligen Leistungen. Insbesondere der Übergang von der Schule in den Beruf gewinnt weiter an Bedeutung, um jungen Menschen mit Behinderung eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Um die Leistungen und Angebote für Arbeitgeber, Interessenvertretungen und Menschen mit Schwerbehinderung transparenter und leichter zugänglich zu gestalten, hat das LVR-Inklusionsamt seinen Internetauftritt überarbeitet und einige Broschüren in Leichter Sprache veröffentlicht: www.inklusionsamt.lvr.de.

Der aktuelle Jahresbericht 2017/2018 steht unten zum Download zur Verfügung und bietet einen umfassenden Einblick in die vielschichtigen Aufgaben des LVR-Inklusionsamtes, seiner Fachdienste und Partner. Er ist als PDF-Datei auch unter www.publikationen.lvr.de kostenlos erhältlich beziehungsweise kann dort als Broschüre bestellt werden.

Das LVR-Inklusionsamt

Im Rheinland nimmt das LVR-Inklusionsamt die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wahr. Es ist für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Männer und Frauen zuständig und führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben durch. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber werden auch regionale Arbeitsmarktprogramme initiiert. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Das LVR-Inklusionsamt erhebt diese von Arbeitgebern, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen. Zum 31. Dezember 2017 lebten im Rheinland 955.093 Personen mit einer Schwerbehinderung – 29.527 mehr als bei der letzten Erhebung im Jahr 2015*. Fast 90 Prozent sind älter als 45 Jahre

* Quelle: IT.NRW

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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