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05. September 2018

Übertriebene Ordnungsliebe?

Übertriebene Ordnungsliebe?

Solingen/Die Änderung der Straßenordnungsänderung wird zurzeit heftig diskutiert. Dabei kochen auch schon einmal die Gemüter über. Es gibt Befürworter und Gegner. Wir sprachen mit Finn Grimsehl-Schmitz vom Jugendstadtrat. Eine Änderung der Straßenordnung sieht er auch aus rechtlicher Sicht problematisch:" 1. Es gibt eine aktuelle Straßenordnung, die das Ordnungsamt bereits befähigt, bei Fehlverhalten von Personen entsprechend durchzugreifen. Diese ist bereits (für mein Empfinden) alles andere als lasch. Selbst das korrekte Sitzen auf Bänken wird darin vorgeschrieben, Baden in der Wupper ist grundsätzlich verboten...

2. Sind härtere ordnungsrechtliche, polizeiliche, strafrechtliche Bestimmungen etc. in den meisten Fällen nicht zielführend, sondern verschärfen eher das Miteinander. Sie dienen dazu, dass subjektive Sicherheitsempfinden von Menschen zu stärken, bringen aber wenig bis gar keine Vorteile für die öffentliche Sicherheit.

3. Gefährdet die Verschärfung Treffpunkte von Menschen, die außer dem öffentlichen Raum kaum Orte des Miteinanders haben. Das sind vor allem Obdachlose und Drogensüchtige aber auch Jugendliche kann das (insbesondere im Zusammenhang mit Alkoholgenuss) hart treffen. Erstmals  verboten  und  mit  bis  zu  1.000  Euro  Geldbuße  bedroht  wird  die  „Wiederkehrende,  ortsfeste
Ansammlung von Personen (Lagern) die dabei Passanten bei der Nutzung des öffentlichen Straßenraums
im Rahmen des Gemeingebrauchs behindern oder belästigen“ [§ 12 (1) 2.]. 
Ebenfalls erstmals mit bis zu 1000 Euro Geldbuße bedroht werden „Störungen vor allem in Verbindung
mit Alkoholgenuss…“ [§ 12 (1) 3.].
Es deutet auf eine Art Vertreibungspolitik gegen diese Personengruppen hin, anstatt weiter auf sie zuzugehen und auch ihr Potential auszuschöpfen oder ihnen kostenlose Treffpunkte ohne Konsumzwang zu errichten.

4. Daneben fällt auf, dass ''Störungen'' oder ''Belästigungen'' nicht weiter definiert werden. Der/die Ordnungsbeamte/-Beamtin hat also künftig einen sehr großen Ermessensspielraum.

5. Wird die Verschärfung die Innenstadt noch lebloser machen. Obwohl sich kaum jemand über die ''zahlreichen'' (überhaupt schon mal einen gesehen??) Straßenkünstler/-Musiker beschwert, müssen diese nach einer halben Stunde ihrer Darbietung den Standort um mindestens 200m wechseln. [§ 19 (2)]

6. Auch (unsere) politische Arbeit wird erschwert! Wer Informationsmaterial verteilt, ohne „sein von Passanten in einem Umkreis von 100 m
weggeworfenes Werbematerial unverzüglich wieder einzusammeln“ begeht eine Ordnungswidrigkeit [§ 20 (3)]... Während Mecces und Co nicht mal im Umkreis von 5m für Ordnung sorgen müssen.

Fazit: Bestehende Verordnungen sind ausreichend, Regeln müssen im gesellschaftlichen Diskurs erarbeitet und lieber präventive Maßnahmen anstatt verschärfende ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeführt werden. Jugendliche und andere Gruppen müssen ihr Recht verteidigen, den öffentlichen Raum als Treffpunkt zu nutzen. Daneben gilt es, die Freiheiten von Künstlern und politisch Aktiven zu erhalten!"

Die solinger-rundschau.de wird über die weitere Entwicklung berichten.

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Kommentare: 1
  • #1

    Djego (Donnerstag, 06 September 2018 18:35)

    Aber Hauptsache Autos fahren und Uniformen tragen die die Polizei aussehen.
    Unmöglich diese Leute.

GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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Fontanestr. 84

42657 Solingen

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