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03. Juni 2018

DAS MESSER UND SEIN PATENT

Das Messer und sein Patent

Solingen/ Schon relativ früh meldeten Messermacher aus den Manufakturen und kleineren Fabriken der Messermetropolen Patente auf ihre Produkte an. Strukturell aufgestellt waren diese Patentstellen anders als heute, hatten aber immer den gleichen Anspruch für das patentierte Teil.
Das Deutsche Patent- und Markenamt klassifiziert den Vorgang wie folgt: „Das Patent schützt neue technische Erfindungen. Es verleiht seinem Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Privileg, allein über die Erfindung zu verfügen. Der Patentinhaber erhält damit ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung. Eine nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents kann er verbieten. Das Patent ermöglicht es, wirtschaftlichen Nutzen aus der Erfindung zu ziehen.
Im Gegenzug erwachsen dem Patentinhaber auch gesetzliche Verpflichtungen. Mit der Patentanmeldung stimmt er zu, dass seine Erfindung veröffentlicht wird. Ein Patent kann damit anderen Erfindern als Maßstab und Basis für Weiterentwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen.“
Patente wurden zunächst angemeldet auf die Form im Allgemeinen, jeweilige Abläufe im Herstellungsprozess, das Material oder Materialverbindungen. Ein Beispiel aus Solingen ist eines der nennenswerten Patente, die Welle im Brotmesser der Fa. Güde.
Die Anmeldung von Patenten bei einklappbaren Messern und Taschenmessern stieg in den 1920er-Jahren in Europa und den USA sprunghaft an. Jetzt kamen mechanische Erfindungen dazu. Patentiert wurden Verriegelungen, einzelne Werkzeugteile und Klingenformen mit bestimmten Funktionen. 1939 gab es die Erfindung eines Eishärteverfahrens für die Herstellung von Schneidwaren aus nichtrostendem Stahl. Die auf diese Weise hergestellten Produkte tragen seitdem das Qualitätsmerkmal “FRIODUR”. ZWILLING erhält hierauf Patentschutz.
In jüngerer Zeit werden Unternehmen von kleineren Taschenmesser-Fabriken immer öfter Opfer einer beispiellosen Ignoranz. Asiaten, allen voran die Chinesen, überschwemmen den Markt im Zuge der Globalisierung mit Plagiaten. Geschlossene Stände und beschlagnahmte Ware auf der Frankfurter Verbrauchermesse Ambiente brachten die Aussteller aus China absolut nicht aus der Ruhe. Ein Unrechtsbewusstsein ist hier nicht vorhanden.
Nachfolgend stellen wir einige Patente aus diversen Patentämtern vor. Und wir werden einige alte Bekannte treffen.
Auch bei der Anmeldung steckt der Teufel immer im Detail. So muss das Patent etwas vollkommen Neues als Erfindung bieten oder eine Verbesserung, die Zeit und somit Produktionskosten senkt und/oder dem Verbraucher einen Vorteil beim Endverbrauch bietet. Diese alles muss bei der Anmeldung in einer Begründung in Wort und Bild, sprich Zeichnung, belegt werden. Diese ganzen Voraussetzungen werden im Patentamt von einer Kommission geprüft.
Bei dem Reichspatentamt meldete die Fa. Bruchhaus & Baltrusch, Elberfeld, am 17. Februar 1923 ein Taschenmesser mit einem Fackelstiftfeuerzeug an. Vorteil: Beide Teile waren für den Gebrauch wichtig und nun vereinigt.
Beim gleichen Amt, am 22. Oktober 1928, wurde ein Taschenmesser mit einer Mehrzahl von Klingen an beiden Enden angemeldet.
Die Fa. Carl Heidelberg, Solingen-Foche meldete ein Taschenmesser mit pistolenartiger Schließvorrichtung zum Patent an.
Die Heinrich Kaufmann & Söhne, India-Werke in Solingen legte am 2. April 1925 eine Anmeldung vor: „Die Erfindung bezieht sich auf ein Taschenmesser, bei dem mehrere Klingen an beiden Enden des Messerheftes auf einen gemeinsamen Niet umlegbar aufgesetzt und die seitlich gegenüberstehenden Klingen durch einen Zwischenerl getrennt sind.“ Als Vorteil wurde Einsparung von Material angegeben.
Eine praktische Spielerei legte Giesen & Forsthoff am 18. August 1925 vor. Die Einleitung der Beschreibung: „Die Erfindung bezieht sich auf ein Taschenmesser mit drehbarer Klinge, deren Angel mit zahnartigen Ansätzen in eine Verzahnung einer im Rücken des Messerheftes verschiebbar gelagerten Stütze eingreift.“
Ganz im Sinne der Kunden machte Otto Altenbach in Solingen-Ohligs die Welt am 9. Mai 1928 ein wenig besser. Die Firma legte ein Taschenmesser zum Patent vor. Messer mit einigen Werkzeugteilen gab es bereits. Aber da machte der Mann sich die Taschen kaputt, weil die Werkzeugteile offen überstanden. Altenbach begründete den Sinn des Fortschritts wie folgt: „…dass am Taschenmesser schwenkbar eine das Werkzeug verdeckende …Schutzhülse angelenkt ist.“
Beim deutschen Patentamt wurden dann in den 1950er-Jahren noch einmal sehr viele Änderungen bei Taschenmessern zum Patent angemeldet. Auch mussten durch automatischen Ablauf der Patente und der Gründung der Bundesrepublik die alten Patente neu angemeldet werden.
Friedrich Koch, Friedrichswerk, Solingen-Höhscheid erkannte den Zahn der Zeit. Koch meldete am 14. Januar 1954 Taschenmesser mit aus Zelluloid oder sonstigem Kunststoff bestehenden Heftschalen zum Patent an. Und das Puma-Werk, Lauterjung & Sohn, Solingen meldete ein „Als Waage ausgebildetes Taschenmesser…insbesondere für Fischer“ zum Patent an. Fa. C. Friedr. Ern, Solingen-Wald, meldete „Schale aus transparentem Werkstoff für Taschenmesser“ an.
Einen umfangreichen Einblick in internationale Geschäfte zeigen auch die Auslegeschriften des deutschen Patentamtes. Als Anmelder zeichnet eine Arthur Salm Inc., Chicago, III. (V. St. A.) am 19. Februar 1959 für ein Taschenmesser als Mehrzweckmesser. Als Erfinder werden genannt: Arthur Salm Inc., Chicago sowie Gerd Hoppe, Solingen. Und in Deutschland angemeldet wurde am 21. Februar 1959 eine Kombination aus Taschenmesser und Kugelschreiber von Imperial Knife Company Inc., aus Providence.
Ständig werden auch von der Fa. Victorinox AG, Ibach, CH, per Offenlegungsschriften beim Deutschen Patentamt neue Anträge vorgelegt.
Wie weit der Erfindergeist geht, zeigen einige Beispiele. Wir sollten nicht fragen, ob der Mensch das wirklich braucht, wir sollten einfach staunen, was im und am Taschenmesser alles möglich ist.
Eine Fa. Scheel & Zissener, Solinger Stahlwaren, Ludwigsburg meldet am 13.01.1965 ein Patent auf ein Taschenmesser an, bei dem die Klinge mit einer Hand geöffnet werden kann. Die Neuheit wird wie folgt hervorgehoben: „Das erfindungsgemäße Klapptaschenmesser ist dadurch gekennzeichnet, dass ein mit Handhabe versehenes Betätigungsglied vorgesehen ist, mittels welchem sich die Messerklinge um ihre Achse drehen lässt.“ Alles mit einer Hand und angemeldet beim eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum in der Schweiz. Ebenso in der Schweiz meldete Böker aus Solingen am 20.10.1942 einen alten Bekannten als Patent an (siehe Zeichnung). In der Anmeldung heißt es: „Die Erfindung bezieht sich auf ein Taschenmesser mit Tragbügel, durch dessen Drehung die Klinge festgestellt werden kann.“ Es folgen 1954 noch Anmeldungen zum Werbemesser von Carl Friedrich Simon und Willi Strathmann aus Solingen und 1923 wurde beim Reichspatentamt ein Taschenmesser mit aufklappbarem Hut- und Kleiderhalter vorgestellt.
Interessant ist die Anmeldung „Klappmesser ohne Feder“. Dieses Patent legte Boentgen & Sabin aus Solingen bereits am 13. April 1880 bei dem kaiserlichen Patentamt vor. Es handelt sich um ein Balisong Messer, heute auch Butterfly genannt. Es wird geschichtlich Fischern auf den Philippinen zugesprochen, aber auch einer Region in Frankreich.
Um das Patent der Solinger gab es aber auch Unstimmigkeiten mit einer Firma in England. Friedr. Herder Abr. Söhne exportierte diese Modelle in die Kolonien der Niederlande.

Text Peter Nied (c)
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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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