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09. Mai 2018

Recht im Netz

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Entlassung wegen privater Internetnutzung nicht rechtens
Ein rumänischer Ingenieur war entlassen worden, weil er am Arbeitsplatz private Nachrichten verschickte. Er klagte vor dem Menschenrechtsgerichtshof und bekam Recht.

Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers bedeute eine Verletzung seiner Privatsphäre, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Entlassung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz für rechtswidrig erklärt. Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers bedeute eine Verletzung seiner Privatsphäre, urteilte das Gericht. Ein Arbeitgeber habe nicht das Recht, das Privat- und Sozialleben seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz auf null zu reduzieren. Der Anspruch auf Vertraulichkeit von privater Kommunikation bestehe weiter. Einschränkungen sollten nur so weit gehen wie unbedingt nötig. 
Geklagt hatte ein rumänischer Ingenieur, weil er über den Internetzugang des Arbeitgebers Nachrichten an seinen Bruder und seine Verlobte verschickt hatte. Es ging darin um seine Gesundheit und sein Sexualleben. Das Unternehmen hatte die Unterhaltung aufgezeichnet, ohne den Mitarbeiter über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle vorab zu informieren.
Der Mann klagte gegen seine Entlassung, unterlag aber vor rumänischen Gerichten. Das Unternehmen habe im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts gehandelt, und der Ingenieur sei über die Regeln informiert gewesen. Aus Sicht der Straßburger Richter ging die Überwachung jedoch zu weit. Nach dem Urteil soll es Unternehmen zwar möglich bleiben, die Kommunikation von Mitarbeitern zu überprüfen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die der Gerichtshof erstmals festlegte.
So muss über die Möglichkeit und das Ausmaß von Kontrollen vorab informiert werden. Außerdem braucht es einen legitimen Grund für die Überwachung. Mildere Kontrollmaßnahmen und weniger einschneidende Konsequenzen als etwa eine Kündigung müssen geprüft werden. Das Urteil gilt nur für Rumänien. Als Mitglied des Europarats muss sich aber auch Deutschland daran halten, wenn es keine Verurteilung riskieren will.
Quelle: ZEIT ONLINE

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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