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09. Februar 2018

Stadt geht den richtigen Weg

Rathaus nutzt verschärfte Vorschriften, die seit Ende 2017 gelten, und will die Zahl von 37 auf 7 senken

Die Stadt dämmt die Flut der Spielhallen in Solingen ein. Das Rathaus kündigt für die Zukunft eine massive Reduzierung an. Derzeit gibt es im Stadtgebiet 37 Spielhallen an 18 Standorten. Von diesen sollen im ersten Schritt nur noch 13 Spielhallen übrig bleiben. Danach soll die Zahl noch einmal auf 7 sinken. Eine entsprechende Informationsvorlage werden der Haupt- und Personalausschuss, der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität sowie der Finanzausschuss erhalten.

Die Grundlage für den Eingriff liefert der Glücksspielstaatsvertrag, der bereits Ende 2012 in Kraft getreten ist. Dieser hat die Bedingungen zur Genehmigung von Spielhallen massiv verschärft und räumt den Gemeinden stärkere Rechte ein, Anträge für den Betrieb von Spielhallen zu verweigern oder auch eine erteilte Erlaubnis zu entziehen. Mit Beginn dieses Jahres kann das Rathaus die Bestimmungen strikt umsetzen, weil Ende November 2017 die fünfjährige Übergangsfrist abgelaufen ist, die der neue Glücksspielstaatsvertrag vorsah.

Ordnungsdezernent Jan Welzel ist entschlossen, die jetzt verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten konsequent im Sinne der Stadt zu nutzen. "Der Gesetzgeber hat hier ein wirksames Instrumentarium zur Verfügung gestellt. Damit können wir die Spielhallenlandschaft endlich bereinigen. Wir setzen damit ein Zeichen im Stadtbild und setzen den Glückspielstaatsvertrag jetzt auch kommunal um." Oberbürgermeister Tim Kurzbach sieht darin einen großen Fortschritt: "Die vielen Spielhallen waren der Stadt und den meisten Solingern schon lange ein Dorn im Auge, der jetzt endlich weitgehend entfernt werden kann."

Die neuen Kriterien für eine Genehmigung sehen einen Mindestabstand von 350 Metern zwischen zwei Spielhallen vor. Zudem muss die Distanz zu Jugendeinrichtungen ebenfalls 350 Meter betragen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Abstandsregelungen im Frühjahr 2017 bestätigt. Mehrere Spielhallen innerhalb eines Bauverbundes (Mehrfachkonzessionen) sind danach ebenfalls ausgeschlossen. In der Abwägung zwischen zwei konkurrierenden Spielhallen ist eine Auswahlentscheidung zu treffen, wenn der Mindestabstand unterschritten wird.

Derzeit werden die Betreiber der Spielhallen von der Stadt über das Verfahren informiert und erhalten damit die Gelegenheit zur Anhörung. Im Anschluss werden dann in einigen Wochen die Ablehnungs- und die Erlaubnisschreiben verschickt. Bis dahin werde der Weiterbetrieb aller Spielhallen geduldet, teilt das Ordnungsamt mit. Die Stadt stellt sich bereits auf Klagen gegen Ablehnungsbescheide ein. Auskünfte darüber, welche Standorte verschwinden sollen und welche bestehen bleiben dürfen, wird die Stadt daher zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht erteilen.

Mit den strengeren Vorgaben erhält die Stadt die Möglichkeit, das öffentliche Interesse der Spielsuchtprävention sowie des Spielerschutzes gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Spielhallenbetreiber stärker zu gewichten. Diesen Spielraum nutzt das Rathaus jetzt.

Allerdings wird das vermutlich auch zu Steuerausfällen führen, die von der Verwaltung aus stadtplanerischen Gründen und aus Gründen der Vorbeugung (Spielsucht) aber bewusst in Kauf genommen werden. Wie hoch diese tatsächlich sein werden, ist derzeit schwer zu prognostizieren. Dies hängt vom Verfahrensverlauf ebenso ab, wie davon, ob die Besucher von geschlossenen Spielhallen künftig andere Standorte aufsuchen und das Geschäft damit einfach nur verlagern. In diesem Fall fielen die Steuerverluste gering aus. Wird generell einfach deutlich weniger gespielt, wird die Summe höher sein.

Bei großzügiger Schätzung erwartet der Stadtdienst Steuern für 2018, dass die Einnahmen aus der Automatensteuer (Vergnügungssteuer) um bis zu 1,7 Millionen Euro sinken könnten. 2019 droht bei einer weiteren Reduzierung der Spielhallen noch einmal 1 Million Euro weniger zu fließen. Die Ausfälle bei der Gewerbesteuer fallen deutlich weniger ins Gewicht. Hier kalkuliert die Kämmerei für 2018 mit einem Minus von lediglich 80.000 Euro und 2019 noch einmal mit weiteren 25.000 Euro.

Ob tatsächlich diese an der Obergrenze geschätzten Ausfälle so eintreten, müsse indes abgewartet werden, erklärt Kämmerer Ralf Weeke, der die Auswirkungen für den städtischen Haushalt im Blick behält. Über notwendige Kompensationen werde sich die Stadt rechtzeitig Gedanken machen. Die Rathausspitze ist jedoch überzeugt, im Sinne der Stadtentwicklung sowie im Sinne der Spielsuchtprävention den richtigen Weg zu gehen.

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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