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30. Januar 2018

FDP vs Taxitarif

FDP mahnt Änderung des Taxentarifs in Solingen an –

Solingen/Die FDP mahnt jetzt ein Ärgernis im Bereich der Beförderung durch Taxis an. Geltende Rechtssprechung wird hier ignoriert. Die Solinger FDP dazu:"Solingen Zuschläge für bargeldlose Zahlungen sind nicht mehr zulässig. In Solingen sind Taxifahrer bisher verpflichtet gewesen, bei bargeldloser Zahlung einen Zuschlag in Höhe von 1,50 EUR zu erheben. Fällig wird der Betrag bei Zahlung mit einer EC-Karte oder auch mit einer gängigen Kreditkarte. Das sieht die Rechtsverordnung über Beförderungsentgelte für die von der Stadt Solingen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen (Taxentarif) vom 02. Februar 2015 vor. Die Erhebung dieser Zuschläge ist jedoch seit dem 13. Januar 2018 nicht mehr zulässig. Dennoch halten sich die Solinger Taxibetriebe an den bestehenden Taxentarif. Die Freien Demokraten haben jetzt die Verwaltung angefragt, ob und wann der Taxentarif in Solingen an die neue Richtlinie angepasst wird, damit die Kunden bei bargeldloser Bezahlung nicht weiterhin unrechtmäßig zur Kasse gebeten werden. Die FDP kritisiert, dass die Verwaltung nicht schon Ende letzten Jahres die Änderung des Taxentarifs eingebracht hat.

„Dass die EU-Richtlinie kommt, ist nicht erst seit gestern bekannt – Bund und Länder haben schon im Sommer vergangenen Jahres darüber verhandelt. Die Solinger Verwaltung hat sich aber bisher nicht darum gekümmert. Dieses Versäumnis geht auf Kosten der Taxi-Kunden,“ ärgert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP, Ulrich G. Müller.

„Wir erwarten jetzt eine zügige Anpassung des Taxentarifs,“ so Müller weiter. Experten halten die Erhebung der Zuschläge für das bargeldlose Bezahlen auch ohne Änderung der Verordnung für unzulässig. So äußerte sich etwa Diethelm Baumann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an der Kanzlei Weinbauer in München im Streit der Berliner Taxenbetriebe, die weiterhin auf die Extragebühr beharren, gegenüber der FAZ: „... die europäische Zahlungsdienstleisterrichtlinie PSD2 (sei) mit der Reform des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) in deutsches Recht umgesetzt. Und das ZAG stehe natürlich über einer Verordnung, die keinen
Gesetzescharakter habe.“

Foto (c) Nied

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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