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25. Januar 2018

Spielt die Angst eine Rolle?

In einer Erhebung der BARMER kam die Kasse zu bedenklichen Ergebnisse:"Düsseldorf, 25. Januar 2018 - Wenn ein Kind erkrankt, können sich berufstätige Mütter und Väter jeweils bis zu zehn Tage unentgeltlich von der Arbeit befreien lassen. Dafür erhalten sie Kinderkrankengeld. Obwohl der Anspruch für beide Elternteile gilt, bleibt in Nordrhein-Westfalen nur in jedem fünften Fall der Vater beim
kranken Nachwuchs. „Zwar hat der Anteil der hiesigen Väter am Kinderkrankengeld seit 2015 zugenommen. Es ist jedoch kritisch, dass Kinderpflege in NRW – mehr als in den meisten anderen Bundesländern – immer noch überwiegend Müttersache ist“, sagt Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der BARMER. NRW belegt im bundesweiten Vergleich den vorletzten Platz. Das geht aus einer Auswertung der Krankenkasse zum Kinderkrankengeld hervor.

Möglicherweise fällt es Männern in NRW schwerer, sich im Job krank zu melden, als in den anderen Landesteilen. „Zu einer familienfreundlichen Unternehmenskultur gehört auch, dass Väter unbesorgt freinehmen können, wenn ihr Kind krank ist“, betont Beckmann. Schließlich richte sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowohl an Frauen, als auch Männer.
Insgesamt gingen bei der BARMER in NRW im Jahr 2017 (vorläufiges Ergebnis) rund 37.800 Anträge auf Kinderkrankengeld ein. 2017 beantragten ca. 18,8 Prozent der Väter das Kinderkrankengeld. Im Jahr 2016 waren es rund 18,1 Prozent, 2015 ca. 17,2 Prozent. Im Schnitt verbrachten Eltern 2017 ca. 2,1 Tage mit dem Nachwuchs zuhause. Männer und Frauen, die Kinderkrankengeld bekamen, blieben annährend gleich lange der Arbeit fern. Alleinerziehende erhalten mehr Kinderkrankengeld als Elternpaare. Für jedes gesetzlich versicherte Kind erhält jedes Elternteil bis zu zehn Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld. Alleinerziehenden zahlt die Krankenkasse pro Kind maximal 20 Tage lang Kinderkrankengeld. Bei mehr als einem Kind ist der Anspruch insgesamt auf jährlich 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Selbstständigen 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens."

 

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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