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17. November 2017

Ihr gutes Recht

Die Abmahnung und ihre Folgen

 

(pen) Ist eine Abmahnung erst einmal überreicht oder zugestellt, besteht absoluter Handlungsbedarf für den abgemahnten Mitarbeiter. Der Gang zu einem Rechtsanwalt oder dem Betriebsrat hat nun absolute Priorität. Die Abmahnung ist für die verhaltensbedingte außerordentliche (fristlose) Kündigung in § 314 Abs. 2 BGB geregelt.

 

Die schriftliche Abmahnung erfüllt einige Ziele. So kann sie bei uneinsichtigen Mitarbeitern als Warnschuss vor einer Kündigung dienen, bereitet jedoch auch den Weg für Personalabbau ohne Umsetzung eines Sozialplans. Umgehen kann der Arbeitgeber diese Abmahnung in besonders schweren Fällen, die eine Kündigung auf jeden Fall rechtfertigen. Arbeitgeber nehmen die Abmahnung zur Personalakte, das dient der Dokumentation für eine eventuell spätere Kündigung. So sollte auf der Seite des Abgemahnten immer ein Widerspruch eingelegt werden. Sachlich zu widersprechen, Unwahrheiten belegen und Zeugen benennen, das sind Fakten, die in einem Widerspruch aufgeführt werden sollten. Ein solcher Widerspruch basiert auf § 83 Abs. 1 BetrVG und ist vom Abgemahnten zu der Personalakte zu reichen.

 

Auch ist die Form der Abmahnung zu prüfen. Gründe einer Abmahnung dürfen nicht pauschal sein, sie müssen sich individuell auf den Abgemahnten direkt beziehen. Das Zeitfenster für die Abmahnung ist knapp, der Arbeitgeber sollte umgehend abmahnen. Ansonsten verfallen Fristen, die der Abgemahnte geltend machen kann.

 

Nachweislich festgestellte unberechtigte Abmahnungen sind auf Antrag des Abgemahnten aus der Personalakte zu entfernen. Das ist in der Rechtsprechung geregelt (BAG, Urteil v. 27.11.2008, 2 AZR 675/07). Für die Entfernung nach Zeitablauf gibt es nach BAG kein Urteil und/oder Gesetz, sollte jedoch nach Ablauf von zwei Jahren geprüft werden. Hier sollte der Abgemahnte einen schriftlichen Antrag einreichen.

 

 

 

 

 

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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